Zitat von Meridian im Beitrag #31
Es wäre schon ein Fortschritt, wenn Hartz4 so reformiert würde, wie Peter Hartz (und auch rot-grün) es ursprünglich wollte: nämlich einen H4-Grundsatz von 511€ (umgesetzt wurden 359€, jetzt 405€).
Es sollte nicht vergessen werden, dass nicht nur die finanziellen Leistungen ursprünglich anders gedacht waren. Dem Druck jede zumutbare Arbeit anzunehmen sollte ursprünglich auch Zeit und Möglichkeit für ein individuelles Coaching gegenüberstehen.
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Wenn man den Inflationsausgleich berücksichtigt, dann müsste er inzwischen bei über 550€ liegen. Das ist mehr als bis vor kurzem die Forderung der Linken mit 500€. Inzwischen verlegen sich die Linken aber aufs bGE von 1050€. Da sind aber Miete und andere Zusatzkosten bereits enthalten. In München bei den dortigen Mietpreisen kommt man da nicht unbedingt besser weg als unter H4.
Da z.B. ist ein Problem des bGE. Es sind da durchaus einige Ungerechtigkeiten im bGE inbegriffen.
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Ansonsten habe ich zum bGE durchaus meine Vorstellungen: Wenn es hoch genug ist (z.B. 1000€; diese Zahl geisterte bei der Jamaika-Koalition), dann könnte das auch das Rentenproblem lösen. BGE und Rente kann man ja theoretisch gleichsetzen.
Da bekommst du ein grundsätzliches Problem. Die Rente ist eine Versicherungsleistung, auf die ein Rechtsanspruch aufgrund Einzahlung von Beiträgen besteht. Es läuft letztlich zwangsläufig auf das Modell bGE + Rente hinaus.
Einen Wechsel in der Systematik der sozialen Absicherung bekämst du nur für die Generation hin, die noch nicht richtig im Arbeitsleben steht. Also z.B. alle Personen, die heute unter 20 sind. Ob die das wollen? Das ist nicht mehr die Generation, die die Idee bGE trägt.
Zum anderen würden eine bessere Altersabsicherung damit letztlich privatisiert. Ein Geschäftszweig für die Versicherungskonzerne.
Wir sollten beim bGE realisitisch sein: Eine Grunsicherung könnte es leisten, wenn sämtliche offenen Fragen um das bGE zu klären sind. Es wird allerdings nie ein Instrument sein, soziale Ungleichheit zu verhindern!
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jedem Betrieb steht es frei, eine Betriebsrente anzubieten.
Womit du letztlich die Unterschiede zwischen den Betrieben auch nicht aufhebst. Nicht jeder Betrieb wird so ein Angebot machen.
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Das Renteneintrittalter würde übrigens wegfallen.
Übersetzt: Die Jugend kommt im Beruf nicht mehr voran, da "Platzhirsche" einen Aufstieg verhindern.
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Vielleicht sollte man Auszahlungen aus Betriebs- und privater Rentenvorsorge gar nicht mehr als Rente bezeichnen, sondern als Überbrückungsgeld, wenn man nicht arbeitet. Ich sehe sogar die Möglichkeit, das Leben individueller zu gestalten. Manche wollen vielleicht mit 40-50 Jahren eine längere Arbeitspause machen aus welchem Grund auch immer. Da können sie sich das Überbrückungsgeld (teil-)auszahlen lassen, um etwas mehr Geld verfügbar zu haben als das bGE.
Warum jetzt eine zusätzliche und nun wirklich klientelbezogene Leistung, wo doch das bGE alles absichern soll? Da wird die Idee bGE inkonsistent. Und warum die Bevorzugung einer einzigen Altersgruppe?