Zitat von Till im Beitrag #7
Zitat von Luftdrache im Beitrag #6
Zitat von Till im Beitrag #4
Meiner Ansicht nach ist das einzige Argument für ein bGE (in Höhe der heutigen Grundsicherung) die Einsparung von Bürokratie.
Kurz: Nichts gewonnen für die Betroffenen. Das bGE geht letztlich auch nicht ganz ohne Bürokratie. Jemand muss die Zahlung des Geldes am Laufen halten, usw.
Ganz ohne Bürokratie geht gar nichts. Aber es muss sich niemand mehr vor der Arbeitsagentur ausziehen, es gibt keine gerichtlichen Auseinandersetzungen mehr usw.
Kurz: Nichts gewonnen für die Betroffenen. Das bGE geht letztlich auch nicht ganz ohne Bürokratie. Jemand muss die Zahlung des Geldes am Laufen halten, usw.[/quote]Ganz ohne Bürokratie geht gar nichts. Aber es muss sich niemand mehr vor der Arbeitsagentur ausziehen, es gibt keine gerichtlichen Auseinandersetzungen mehr usw.[/quote]
Das stimmt. Die staatliche Arbeitsvermittlung als Solches ist allerdings ein Recht, das vor gerade einmal 90 Jahren erst hart erstritten wurde. Von Gewerkschaften und Arbeitnehmern. Schaffst du das ab, musst du solche Leistungen privat aus dem bGE selbst bezahlen.
Der Gedanke der staatlichen Arbeitsvermittlung selbst ist nicht schlecht, wenn er komplett umgebaut würde zu einem 100% freiwilligem Beratungs- und Coachingangebot. So hätte jeder gleich und kostenfrei Zugang zu einer echten Dienstleistung. Aber das wäre keine reine bGE-Lehre.