Ich habe gestern den BVB-Attentäter in den Nachrichten vor Gericht gesehen. Also "leibhaftig".
Ich denke, dass die Öffentlichkeit doch ein Recht besitzt zu sehen, wie der Täter aussieht. Ein Täter hat sich außerhalb des Rechts gestellt und kann mMn dieses nicht für sich einfordern wollen, was er selbst mit Füßen getreten hat.
Ich stelle mir vor, dass ein gesuchter Kinderschänder gefasst wurde, ohne vorheriges Fahndungsfoto, weil seine Identität nicht bekannt war. So man jetzt hingehen würde und sagen: Alles gut, der wird jetzt seiner Persönlichkeitsrechte wegen der Öffentlichkeit nicht gezeigt, dann wäre das in Anbetracht der Tatsache, dass der ja auch wieder mal in die Freiheit entlassen wird, nicht gut? Jetzt kann man natürlich argumentieren, dass derjenige nun fürs Leben gebrandmarkt ist und mit Vorurteilen und Vorverurteilungen zu kämpfen hat. Obwohl er vielleicht tatsächlich "resozialisiert" wurde, geheilt....
Na ja, dass Kriminelle - je nach Straftat - immer unter besonderer Beobachtung stehen, das haben sie sich selbst zuzuschreiben.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?! Und Vertrauen muss man gewinnen, oder zurückgewinnen.
Also sollten Kriminelle nicht klagen.
Da fällt mir gerade beim Stichwort "kriminell" der verurteilte Straftäter Hoeness ein, der sich darüber beklagte, dass man ihm doch eigentlich Unrecht getan habe... So ähnlich. Ich kann wirklich gar nicht so viel essen, wie ich es rückwärts befördern möchte, so ich diesen widerlichen grässlichen rotgesichtigen Specknacken sehe. Der wieder im Rampenlicht steht und laut rumtönt.
Sorry, kleine Abschweifung. 
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