Früher(?) galt mal "Heimtücke" als sicheres Indiz für einen Mord.
In dem vorliegenden Fall wird nicht einmal Absicht nachzuweisen sein, noch, dass der Terminus "Straßenrennen" Verwendung finden darf.
Es sei denn... - ja es sei denn, die Reflexion des Vorgangs durch die Medien entspricht nicht den Tatsachen.
Um ein "illegales Rennen" in die Bewertung des Falls mit einfließen lassen zu können, müsste auch hier Absicht- also Planung nachgewiesen werden. M.W. trifft das nicht zu bei zwei beteiligten KFZ- zumal sich dieses "Rennen" vermutlich spontan aus der Verkehrssituation heraus ergab.
"Fahrlässige Tötung" wäre aus meiner Sicht durch die Staatsanwaltschaft vertretbar. Mord nicht.
Und das behaupte ich, obwohl ich kein Auto besitze und im öffentlichen Verkehr ausschließlich mit dem Rad unterwegs bin.
Der Punkt ist: ich lasse meine Emotionen außen vor.
Ist es nicht so, dass eine Mordanklage sonst auch bei Verkehrstoten durch LKW-Fahrer verursacht, angebracht wäre, die z.B. die Sicherheitssoftware auf Autobahnen abschalten, oder etwa ohne weite Panoramaspiegel am Stadtverkehr teilnehmen?
WENN eine Mordanklage gerechtfertigt wäre, dann befinde ich im Umkehrschluss die Thematisierung des Straßenverkehrsgesetzes im Zuge der Verteidigung, für dringend angebracht.
Wir haben in D. eine riesige Zulassungsindustrie, u.a. auch, was Personen für die Teilname am Straßenverkehr, angeht.
Man könnte das auch "Konjunkturpaket" nennen.
Bitte hier die Hürden höher fassen- dann können wir vllt. auch irgendwann über "Mord" im Straßenverkehr reden. Bis dahin sehe ich "die Politik" in der Mitverantwortung.
Ok, soweit mein Einstiegs-Kommentar.
Ich sage an dieser Stelle mal: Hallo zusammen!