#1

Rechtschaffenheit zahlt sich nicht aus

in Alles rd. um Familie, Jugend, Kriminalität, Gesetze, Sozialstaat uvm 08.08.2021 11:33
von Anthea | 13.471 Beiträge

Oder auch: Zweierlei Auslegung von Menschenrechten
Oder auch: Das gefährliche "Whistleblowing"
Oder auch: Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten.

Eigentlich kann es nur eine wirkliche Gerechtigkeit geben? Die sich erst einmal, so sollte man meinen, ausrichtet am für allel gültigen Gesetz, da wir in einer Demokratie leben. Die das Recht auf freie Meinungsäußerung verspricht. So sie nicht in irgendeiner Art und Weise volksverhetzend resp. gemeinschaftsschädlich o.a. ist. Nun wird dieses Recht jedoch nicht wirklich gerecht be- und gehandelt, so es sich um die Aufdeckung der Straftat eines „Höheren“ durch einen von diesem Abhängigen handelt. Im konkreten Falle Arbeitgeber versus Arbeitnehmer resp. andersrum.
Der Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention handelt von dem Recht der freien Meinungsäußerung mit eben den Einschränkungen, die für gewisse Schutzfunktionen einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich sind. So weit und auch so gut!

Nur: Zeugenschutzprogramme in Sinne des Schutzes von Aufklärern von Straftaten die gibt es nicht wirklich. Obwohl diesen mutigen Menschen man dankbar sein sollte, die sich gegen Unrecht zur Wehr setzen. Und dies dann öffentlich tun. Nachdem Einigungen und Regelung quasi „entre nous" zwischen Firma als Beklagte und Mitarbeiter als Aufdecker/Ankläger nicht nutzten.

Dass man seinen Arbeitgeber nicht irgendwie beschimpfen sollte, auch wenn man der Meinung ist, dieser sei ein Ar…o.ä. versteht sich von selbst. Dass man dann wahrscheinlich entlassen wird ist dann nicht verwunderlich. Das Vertrauensverhältnis ist dann gestört. Loyalität nicht ersichtlich. .Aber wie weit darf Loyalität gehen, wenn ein Mitarbeiter auf Missstände, Straftaten etc. stößt und damit seinen Chef konfrontiert?. Und dennoch alles beim Alten bleibt? Nur mit dem Zusatz der dem Mitarbeiter auferlegt wird, Stillschweigen zu bewahren. Dieser sich jedoch nicht mitschuldig machen will und dann an die Öffentlichkeit geht? Ein No-Go mit Begründung: Man beißt nicht in die Hand, die füttert?

Seit etlichen Jahren befasst sich der Bundestag mit dem Problem des "Whistleblowing" und dem Schutz der Informanten.
So hat man erkannt:


"Die Unterstützung von Whistleblowern ist nicht nur wichtig für die Gesellschaft, sondern auch für die betroffenen Unternehmen und Behörden selbst. Schließlich machen es interne Hinweisgeber den Betrieben überhaupt erst möglich, Risiken frühzeitig zu identifizieren und Probleme
auszuräumen, bevor sich daraus ernsthafte Konsequenzen ergeben.
Mit dem frühzeitigen Aufdecken von Missständen helfen Whistleblower ihren Arbeitgebern also, Strafzahlungen sowie Sanktionen zu verringern oder gar ganz zu vermeiden. Und vor allem auch negative Auswirkungen auf das Image und die Reputation der Organisation abzuwenden.
Ein notwendiges und wirksames Instrument, um illegales und unethisches Verhalten offenzulegen, ist vor allem das Einrichten von internen Meldestellen. Denn findet der Aufdecker intern keine geeigneten Meldesysteme vor, wird er sich aus Mangel an Alternativen direkt an die zuständigen Behörden oder die Öffentlichkeit wenden. Damit sind Skandale vorprogrammiert.“ FTAPI

Seit November 2011 liegt eine OECD Studie vor. Diese >>:bescheinigt Deutschland unzureichenden Schutz und eine unklare Rechtslage. Potenzielle Whistleblower können hierzulande nicht abschätzen, wie Gerichte später ihren Fall beurteilen werden, ob sie vor Mobbing und Arbeitsplatzverlust geschützt werden oder nicht. Die Folge: Menschen, die Missstände am Arbeitsplatz beobachten, werden abgeschreckt darauf hinzuweisen. Stattdessen schweigen sie und die Missstände – gleich ob Korruption, lasche Sicherheits- und Umweltstandards oder gefährliche Behandlungen und Pflege – bestehen fort und eskalieren weiter. << Whistleblower Netzwerk e.V.

Bekannt geworden war seinerzeit der Fall der Mitarbeiterin in einem Pflegeheim. Dieser war 2005 fristlos gekündigt worden, da sie eine Strafanzeige gegen den Betreiber des Heimes gestellt hatte, der ihr daraufhin fristlos kündigte. Ein jahrelanger Kampf, auch mit Unterstützung von ver.di durch diverse Institutionen erfolgte. Denn das Arbeitsgericht Berlin hatte ihr zwar zuvor Recht gegeben, jedoch dem Betreiber des Pflegeheimes, die sich im alleinigen Besitz des Landes befindliche Vivantes Gmbh wurde vom Landes- und Bundesarbeitsgericht die fristlose Kündigung als rechtens attestiert.

Die mehr als seltsam anmutende doppelte! Rechtsauffassung des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) im Sinne von gerecht und mehr gerecht oder aber auch gleich und gleicher – je nachdem, wer es ist – zeigte sich in seiner Stellungnahme. Die Frau hatte als letzten Ausweg diesen einbezogen, der dann zu ihren Gunsten nach 3 Jahren entschied und ihr einige Zahlungen zugestand. Denn die Begründung war, dass ganz klar gegen den § 10 verstoßen worden sei, da Frau Heimisch als Whistleblowerin richtig gehandelt habe. Gleichzeitig jedoch konstatierte er: Nach der einschlägigen Rechtsprechung der deutschen Gerichte kann eine Strafanzeige gegen einen Arbeitgeber eine Kündigung rechtfertigen, wenn sie eine erhebliche Verletzung der Loyalitätspflicht darstellt.

Hierzu nun kommentierte Whistleblower:

"Unternehmen werden gewöhnlich mit deren Eigentümer*innen und Leitung identifiziert, als würden alle Unternehmen lediglich aus ihren Eigentümer*innen und Leitungen bestehen. Dadurch wird in Arbeitsgerichtsprozessen u.a. verdeckt, dass es konkrete Menschen sind, deren Interessen gegen die Interessen von Beschäftigten stehen. Praktischerweise lassen sich so die egoistischen Interessen sozial ohnehin Privilegierter in moralisch kleidsamere Mäntelchen hüllen wie z.B. den eines zu verteidigen “guten Rufes” des angeblichen “Unternehmens”."

Somit macht der EGM klar, dass „Loyalität“ sowieso nur einseitig zu verstehen ist. Gefordert von den Untergebenen. Nichts mit gleiches Recht für alle. Ein Gesetz, ein Recht! Der DGB forderte eine klare Gesetzgebung der Bundesregierung. "Wenn Beschäftigte, die mit Problemen zur Geschäftsführung kommen, lapidar abgemeiert werden, muss man ihre Rechte stärken. Eine Anzeige dürfe dann keine nachteiligen arbeitsrechtlichen Folgen haben."

Das deutsche Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hatte Ende 2020 einen ersten Entwurf zur Abstimmung in den Ressorts vorgelegt. Ende April 2021 wurde der Gesetzentwurf von CDU/CSU gekippt. Die Richtlinie muss eigentlich bis zum 16. Dezember 2021 in nationales Recht umgewandelt sein.

Ich denke, da wird bis dato nichts geschehen. Für manche halt zu brisant...Denn unausgesprochen heißt es doch: Die Bürger dürfen alles essen, aber nicht alles wissen...


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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