Wer keinen deutschen Pass besitzt, benoetigt eine Arbeitserlaubnis, so er in Deutschland arbeiten moechte. Diese wird normalerweise von der Auslaenderbehoerde ausgestellt. So weit habe ich das verstanden. Doch was sind die Kriterien, um diese zu erlangen?
Folgendes Fallbeispiel laesst einen, wenn nicht Kopfschuetteln, doch einige Fragen offen. Mal wird fehlende Integration bemaengelt, mal ist es die falsche Ausbildung, mal ein zu geringes kuenftiges Gehalt. Ja was nun?
"MOHAMED UND DIE AUSLÄNDERBEHÖRDE
„Sie müssen mindestens 64.000 Euro verdienen“
Ausländerbehörden sind noch keine Willkommensbehörden. Mohamed hat sein Studium abgeschlossen, ist bestens ausgebildet und hat Angebote für ein Volontariat. Der Ausländerbehörde reicht das nicht für eine Arbeitsgenehmigung.
Mohamed hat bereits viele Praktika im In- und Ausland absolviert, hat in Deutschland sein Studium abgeschlossen und spricht sechs Sprachen. Ihm liegen einige Jobangebote vor, darunter auch eins von der Tageszeitung Der Tagesspiegel. Mohamed entschließt sich für ein Volontariat bei der Zeitung. Dafür braucht er aber noch die Erlaubnis der Ausländerbehörde.
Doch diese findet ein Volontariat zu wenig. „Journalist wollen sie werden, also in Deutschland suchen wir Ingenieure. Volontariat ist auch eine Ausbildung. Sie sollen mal so langsam anfangen richtig zu arbeiten“, sagt eine Mitarbeiterin der Behörde. Außerdem müsse er „mindestens 64.000 Euro verdienen“.
http://www.migazin.de/2014/05/21/sie-mue...euro-verdienen/