Bravo.
[...]"Die Vorwürfe vor Gericht gegen einen 29-Jährigen aus Libyen waren lang: Mohamed F. soll in einem Asylbewerberheim teure Schäden angerichtet haben, einen Mitarbeiter mit einem Messer angegriffen und ein siebenjähriges Kind im Supermarkt mit einer Bierflasche beworfen haben. Zudem soll der Mann Polizisten bespuckt und Frauen als „Nazi-Hure“ und „Scheißdeutsche“ bezeichnet haben. „Aber als er dann noch im Gerichtssaal ‚Scheißdeutsche‘ und ‚Scheißdeutschland‘ sagte, reichte es mir“, sagt Richter Stephan Zantke gegenüber der WELT.
Der Richter am Amtsgericht Zwickau sagte dann im Prozess zu dem Täter einen Satz, der ihn deutschlandweit bekannt machen sollte: „Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?“ Er verurteilte den Libyer zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe, die Staatsanwaltschaft hatte lediglich 15 Monate auf Bewährung gefordert. „Ja, das habe ich gesagt“, so der Richter jetzt ein paar Tage später. „Obwohl das sonst eigentlich nicht meine Wortwahl ist. Aber hinter dem Sinn der Worte stehe ich.“
https://www.welt.de/politik/deutschland/...hte-es-mir.html
So und nicht anders muss es gehen! Egal, ob deutscher oder Ausländermob!
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Ist das, was das Herz glaubt, nicht genau so wahr wie das, was das Auge sieht? Khalil Gibran
Zitat von Anthea im Beitrag #1
Bravo.
[...]"Die Vorwürfe vor Gericht gegen einen 29-Jährigen aus Libyen waren lang: Mohamed F. soll in einem Asylbewerberheim teure Schäden angerichtet haben, einen Mitarbeiter mit einem Messer angegriffen und ein siebenjähriges Kind im Supermarkt mit einer Bierflasche beworfen haben. Zudem soll der Mann Polizisten bespuckt und Frauen als Nazi-Hure und Scheißdeutsche bezeichnet haben. Aber als er dann noch im Gerichtssaal Scheißdeutsche und Scheißdeutschland sagte, reichte es mir, sagt Richter Stephan Zantke gegenüber der WELT.
Der Richter am Amtsgericht Zwickau sagte dann im Prozess zu dem Täter einen Satz, der ihn deutschlandweit bekannt machen sollte: Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier? Er verurteilte den Libyer zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe, die Staatsanwaltschaft hatte lediglich 15 Monate auf Bewährung gefordert. Ja, das habe ich gesagt, so der Richter jetzt ein paar Tage später. Obwohl das sonst eigentlich nicht meine Wortwahl ist. Aber hinter dem Sinn der Worte stehe ich.
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Ich gebe Dir dann recht, wenn andererseits auch ähnlich hohe Strafen ausgesprochen werden für Haßmails oder entsprechende Postings in rechtsradikalen Foren.
Aber hier wird ja immer noch mit zweierlei Maß gemessen.
Du kannst dir nicht aussuchen wie du stirbst. Oder wann. Du kannst nur entscheiden wie du lebst. Jetzt. (Joan Baez)
Zitat von Vexator im Beitrag #2
Ich gebe Dir dann recht, wenn andererseits auch ähnlich hohe Strafen ausgesprochen werden für Haßmails oder entsprechende Postings in rechtsradikalen Foren.
Aber hier wird ja immer noch mit zweierlei Maß gemessen.
Damit rennst du doch offene Türen bei mir ein, aber so was von....
Ich habe schon immer mich gegen das feige Pack verwehrt, dass in der Anonymität des Netzes seine kranken Obsessionen auslebt. Nach dem Motto: Da sind sie "Helden", können's sein. Unbeschadet.
Im Real Life sind das dann nun einmal nicht nur "Glatzen" o.ä. sondern wohl auch arme kleine Quiekser, die mal richtig die Sau rauslassen wollen.
Bedauerliche kleine Würstchen - eigentlich. Wenn ihre "Arbeit" nicht so widerlich und auch gefährlich ist, weil sie andere Trottel zu selbigem unguten Tun motivieren.
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Zitat von Vexator im Beitrag #2Zitat von Anthea im Beitrag #1
Bravo.
[...]"Die Vorwürfe vor Gericht gegen einen 29-Jährigen aus Libyen waren lang: Mohamed F. soll in einem Asylbewerberheim teure Schäden angerichtet haben, einen Mitarbeiter mit einem Messer angegriffen und ein siebenjähriges Kind im Supermarkt mit einer Bierflasche beworfen haben. Zudem soll der Mann Polizisten bespuckt und Frauen als „Nazi-Hure“ und „Scheißdeutsche“ bezeichnet haben. „Aber als er dann noch im Gerichtssaal ‚Scheißdeutsche‘ und ‚Scheißdeutschland‘ sagte, reichte es mir“, sagt Richter Stephan Zantke gegenüber der WELT.
Der Richter am Amtsgericht Zwickau sagte dann im Prozess zu dem Täter einen Satz, der ihn deutschlandweit bekannt machen sollte: „Wenn es bei uns so scheiße ist, warum sind Sie dann hier?“ Er verurteilte den Libyer zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe, die Staatsanwaltschaft hatte lediglich 15 Monate auf Bewährung gefordert. „Ja, das habe ich gesagt“, so der Richter jetzt ein paar Tage später. „Obwohl das sonst eigentlich nicht meine Wortwahl ist. Aber hinter dem Sinn der Worte stehe ich.“
https://www.welt.de/politik/deutschland/...hte-es-mir.html
So und nicht anders muss es gehen! Egal, ob deutscher oder Ausländermob!
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Ich gebe Dir dann recht, wenn andererseits auch ähnlich hohe Strafen ausgesprochen werden für Haßmails oder entsprechende Postings in rechtsradikalen Foren.
Aber hier wird ja immer noch mit zweierlei Maß gemessen.
Der Libyer ist aber wohl nicht wegen seiner Äußerungen verurteilt worden sondern sicher wegen des Schadens den er angerichtet hat.Nun kann man wohl fordern,dass Hassmails und ähnliches strafrechtlich belangt werden sollen,die Frage stellt sich dann aber wo da die Grenze zu ziehen wäre ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken.Ich bin da sehr skeptisch ob das der richtige Weg ist.Mit dem Verbot rassistischer oder herabwürdigender Äußerungen wird man diese Haltung nicht beseitigen.Genau aus diesem Grund bin ich auch gegen die strafrechtliche Verfolgung der Leugnung des Holocaust.
Zitat von sagittarius im Beitrag #4
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Der Libyer ist aber wohl nicht wegen seiner Äußerungen verurteilt worden sondern sicher wegen des Schadens den er angerichtet hat.Nun kann man wohl fordern,dass Hassmails und ähnliches strafrechtlich belangt werden sollen,die Frage stellt sich dann aber wo da die Grenze zu ziehen wäre ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken.Ich bin da sehr skeptisch ob das der richtige Weg ist.Mit dem Verbot rassistischer oder herabwürdigender Äußerungen wird man diese Haltung nicht beseitigen.Genau aus diesem Grund bin ich auch gegen die strafrechtliche Verfolgung der Leugnung des Holocaust.
Hätte der Libyer nicht den Satz über die "Scheißdeutschen" gemacht, wäre das Strafmaß für die Schäden, die er angerichtet hat, wohl geringer ausgefallen, vermutlich wäre der Richter bei dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Höhe geblieben. Somit hat der Richter, wohl auch aus eigenen Befindlichkeiten, seinen Spielraum mißbraucht und sogar streng genommen, die Meinung des Syrers sanktioniert. Also wo bleibt Deiner Logik nach, die "Meinungsfreiheit" hier?
Ich finde nicht, das Hassmails und die Stigmatisierung aufgrund von pauschaler Aussagen überhaupt etwas mit Meinungsfreiheit zu tun haben, denn beides sind Herabsetzungen von Menschen aufgrund einer Zugehörigkeit von bestimmten Gruppierungen, daraus resultierender Ansichten und somit ehrabschneidend. Eine "Meinung" sollte sich aber auf belastbare Fakten stützen und eben nicht dazu dienen das sich einige Spacken sich selbst in einer angeblichen Wertigkeit erhöhen weil sie Andere herabsetzen. Deine Forderung dahingehend halte ich für Unsinn, auch angesichts der Beleidigungen und eben auf nicht Fakten basierenden Vorurteile eben eine Meinung nicht legitimierbar geschweige denn sachlich zu verteidigen ist.
Eine Holocaustleugnung als nicht strafrechtlich relevant einzuschätzen, also den Fakt eines der größten Unrechts in der Geschichte der Menschheit, wäre hingegen eine Ohrfeige für all die Angehörigen und Nachkommen der Opfer dieser aus rechter Denkweise geborenen pervertierter Verbrechen und würde diese nicht nur relativieren, sondern verharmlosen. Wer so dumm und auch offenbar so skrupellos agiert, gehört selbstverständlich bestraft und zwar massiv.
Du kannst dir nicht aussuchen wie du stirbst. Oder wann. Du kannst nur entscheiden wie du lebst. Jetzt. (Joan Baez)
Es ist aber etwas anderes ob jemand wegen verbaler Ausfälle verurteilt wird oder ob seine Verbalattacken sein Urteil wegen einer Straftat beeinflussen.Das gilt es zu unterscheiden.
Natürlich ist Hetze gegen Menschen anderer Herkunft,Glaubens oder sexueller Orientierung herabwürdigend und inakzeptabel.Nur wird man solche "Meinungen" strafrechtlich sicher nicht ändern.Wer solche Anschauungen vertritt wird diese durch Strafandrohung sicher nicht aufgeben.
Was die Strafbarkeit der Holocaustleugnung angeht trifft das auch zu,wie die Praxis zeigt.Mir stellt sich aber in diesem Zusammenhang die Frage welche Äußerungen in Zukunft auch strafbewehrt sein könnten.Wie weit könnten Regierungen gehen?Ist es nicht vorstellbar dass die Behauptung die Anschläge in NY 2001 wären ein Insiderjob der US-Regierung gewesen irgendwann auch strafbar wird?Ich sehe die Gefahr,dass mit solchen Verboten notwendige Diskussionen unterbunden werden könnten.Ich halte dass für gefährlich und einen Mißbrauch.Das es immer wieder Menschen geben wird,die offenkundige Tatsachen wie z.B. den Holocaust,leugnen werden,ist sicher für die Betroffenen ein Schlag ins Gesicht,das sehe ich auch so.Strafrechtlich wird man solchen Typen aber m.M. nicht wirklich beikommen.Mit offenkundigen Anhängern der Naziideologie oder Rassisten werden wir wohl oder übel leben und ihre abstrusen Theorien zur Kenntnis nehmen müssen.Daran werden auch Verbote nichts ändern.
Zitat von sagittarius im Beitrag #6Warum soll man hier unterscheiden? Es gilt ja nur eine Straftat zu beurteilen, nicht die Verbalattacken. Das Eine ist strafbewehrt, das Andere eine dumme Äußerung. Ein Richter der diese als strafverschärfend benutzt, hat seinen Job verfehlt...
Es ist aber etwas anderes ob jemand wegen verbaler Ausfälle verurteilt wird oder ob seine Verbalattacken sein Urteil wegen einer Straftat beeinflussen.Das gilt es zu unterscheiden.
Zitat
Natürlich ist Hetze gegen Menschen anderer Herkunft,Glaubens oder sexueller Orientierung herabwürdigend und inakzeptabel.Nur wird man solche "Meinungen" strafrechtlich sicher nicht ändern.Wer solche Anschauungen vertritt wird diese durch Strafandrohung sicher nicht aufgeben.
Halte ich für eine abstruse Logik. Wer gegen andere in ehrabschneidender Weise hetzt, gehört auch strafrechtlich belangt, denn ansonsten könntest Du dies auch auf Beleidigung und Nötigung anwenden...
Zitat
Was die Strafbarkeit der Holocaustleugnung angeht trifft das auch zu,wie die Praxis zeigt.Mir stellt sich aber in diesem Zusammenhang die Frage welche Äußerungen in Zukunft auch strafbewehrt sein könnten.Wie weit könnten Regierungen gehen?
Soweit, das die Leugnung dieses Unrechts strafbewehrt bleibt. I
Zitat
st es nicht vorstellbar dass die Behauptung die Anschläge in NY 2001 wären ein Insiderjob der US-Regierung gewesen irgendwann auch strafbar wird?
Nein, weil eine Verschwörungstheorie, so abstrus sie ist, nicht den Fakt dieses Unrechtes in Zweifel zieht, sondern nur die Ursachen verdreht. Das Eine sind Verbrecher, die begangenes Unrecht mittels Geschichtsklitterung in Zweifel ziehen um ihre perse verbrecherische Haltung zu relativieren und rechtfertigen, das Andere sind Spinner, die auf irgendwelche angeblichen "Beweise" hereinfallen. Das diese sich teilweise in den selben Personen manifestieren ist wohl eher ein Beleg, das sie nicht nur verbrecherisch sind, sondern auch noch strunzdoof dazu.
Zitat
Ich sehe die Gefahr,dass mit solchen Verboten notwendige Diskussionen unterbunden werden könnten.Ich halte dass für gefährlich und einen Mißbrauch.
Es ist eher ein Mißbrauch solche Taten relativieren und rechtfertigen zu wollen, mittels offensichtlicher Unwahrheiten und Verdrehungen von Wahrheiten.
Zitat
Das es immer wieder Menschen geben wird,die offenkundige Tatsachen wie z.B. den Holocaust,leugnen werden,ist sicher für die Betroffenen ein Schlag ins Gesicht,das sehe ich auch so.Strafrechtlich wird man solchen Typen aber m.M. nicht wirklich beikommen.
Wenn man auf Deine Forderungen eingehen würde, würde man nicht nur den Angehörigen einen Schlag ins Gesicht versetzen, man würde diesen Spinnern Auftrieb geben und Verurteilungen von solchen Typen widerlegen auch eindeutig die Aussage, das man ihnen nicht beikommt. Mit mehr Konsequenz und noch mehr Intoleranz diesen gegenüber, könnte man sicherlich noch mehr erreichen.
Zitat
[Mit offenkundigen Anhängern der Naziideologie oder Rassisten werden wir wohl oder übel leben und ihre abstrusen Theorien zur Kenntnis nehmen müssen.Daran werden auch Verbote nichts ändern.
Warum "muß" man mit ihnen leben? Nein, "muß" man nicht, sondern der Staat muß mehr tun um solche Subjekte noch mehr zu sanktionieren, denn warum sollte er sich denjenigen gegenüber in irgendeiner Form tolerant zeigen, die ihn abschaffen wollen?
Du kannst dir nicht aussuchen wie du stirbst. Oder wann. Du kannst nur entscheiden wie du lebst. Jetzt. (Joan Baez)
Jemand, der aufgrund eines Vergehens/Straftat verurteilt wird, kann eigentlich in den meisten Fällen damit rechnen, dass, so er Reue und Einsicht zeigt, auf eine mildere Beurteilung, beziehungsweise Bestrafung rechnen darf. Also bei einer Bemessung von - bis dann angesiedelt im unteren Bereich.
So wie im zur Rede stehenden Fall derjenige jedoch noch meint, "schmutzige Lieder" absingen zu können, da ist es richtig, dass ein Strafmaß ausgereizt wird - nach oben hin.
Es gibt ja diverse Typen, die den Holocaust leugnen. Die tatsächlich und total "braun Verbohrten" wie diese unsägliche Ursula Haverbeck. Der wurde ein Interview zum Verhängnis. Dass man der überhaupt eine Plattform bot
https://www.youtube.com/watch?v=XhJZexN01F0
Dann gibt es die Judenhasser p.e., die der Meinung sind, dass Juden die tatsächlichen Strippenzieher immer und überall in der Welt seien. Und somit der Holocaust eine ihrer Erfindungen sei.
Und dann gibt es die - eigentlich "gnädig" zu Beurteilenden - die sich solch ein Unrecht, solch ein Grauen, solche Verbrechen überhaupt nicht vorstellen können. Begangen von dem Volk, dem sie angehören.
"Das glaube ich nicht" ist in dem Falle, so würde ich meinen, keine böse Leugnung oder versuchte Relativierung. Sondern ganz einfach eine Fassungslosigkeit, entstanden aus einem grundsätzlich guten Gemüt.
Nichtsdestotrotz muss ein jeder wissen und wenn nicht, dann lernen, dass es einfach Dinge gibt, die SIND. Nicht verhandelbar und unumstößlich feststehende und unverrückbare Fakten.
Und hier muss dann trotz eventueller Naivität und Dummheit der §130 zum Einsatz kommen. Denn allzu viele "Zweifler" dieser Art stehen einem "Nie wieder" und "wehret weiteren braunen Anfängen der verbrecherischen Ideologie des dritten Reiches" kontraproduktiv gegenüber.
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Ist das, was das Herz glaubt, nicht genau so wahr wie das, was das Auge sieht? Khalil Gibran
Zitat von sagittarius im Beitrag #6Auch Mord und Totschlag stehen unter Strafe. Trotzdem werden sie begangen.
Natürlich ist Hetze gegen Menschen anderer Herkunft,Glaubens oder sexueller Orientierung herabwürdigend und inakzeptabel.Nur wird man solche "Meinungen" strafrechtlich sicher nicht ändern.Wer solche Anschauungen vertritt wird diese durch Strafandrohung sicher nicht aufgeben.
Zitat von Till im Beitrag #10Zitat von sagittarius im Beitrag #6Auch Mord und Totschlag stehen unter Strafe. Trotzdem werden sie begangen.
Natürlich ist Hetze gegen Menschen anderer Herkunft,Glaubens oder sexueller Orientierung herabwürdigend und inakzeptabel.Nur wird man solche "Meinungen" strafrechtlich sicher nicht ändern.Wer solche Anschauungen vertritt wird diese durch Strafandrohung sicher nicht aufgeben.
Ich sehe die Situation umgekehrt. Weil sie begangen werden, obwohl jeder weiß, daß sie nicht begangen werden dürfen, muß man sie unrter Strafe stellen. Das gleiche gilt auch für Hetze, Haßmails, Rassismus, Antisemitismus.
"Bosheit, mein Herr, ist der Geist der Kritik, und Kritik bedeutet den Ursprung des Fortschritts und der Aufklärung" (Thomas Mann, Der Zauberberg)
Man kann aus keiner Mücke einen Elefanten machen, aber jeden Elefanten zur Schnecke.
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