#31

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 27.04.2024 10:33
von Anthea | 13.025 Beiträge

Zitat von Dr. Yes im Beitrag #29
In Artikel 146 GG heißt es:"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Das sollte modifiziert werden, resp. erklärt.

Es gibt keinen Artikel des GG, der von jedem, der halbwegs Deutsch spricht, verstanden werden kann und trotzdem so oft missverstanden wird. Das GG selbst muss aber nicht mit juristischen Interpretationen überfrachtet werden; dafür gibt es Kommentare und letztlich das BVerfG.


Ich denke schon, dass der eindeutigen Formulierung wegen die obige Passage auch für "Dummies" zu verstehen ist?. Und hier kommen dann Fragen auf. Sicherlich kannst du mir einen erklärenden Kommentar dazu liefern, der aufzeigt, was denn das Procedere der "freien Entscheidung des deutschen Volkes" eigentlich meint... Wie also soll dies vonstatten gehen?


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#32

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 27.04.2024 15:13
von Dr. Yes | 2.515 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #30
Aber das weiß ich doch, dass du gerne alle Migranten und Geduldete der heimischen Bevölkerung gleich stellen möchtest, was das Mitreden und Mitentscheiden aller "Reglements" anbelangt.
Einerseits sprach ich von denjenigen, "die hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, aber keine Deutschen sind". Andererseits, sind für dich alle Nichtdeutschen, die rechtmäßig in Deutschland leben, Menschen zweiter Klasse?


Ще не вмерла України і слава, і воля
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#33

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 27.04.2024 18:26
von Anthea | 13.025 Beiträge

Zitat von Dr. Yes im Beitrag #32
Andererseits, sind für dich alle Nichtdeutschen, die rechtmäßig in Deutschland leben, Menschen zweiter Klasse?


Was soll denn dieser Dummfug? Sie sind keine Menschen zweiter Klasse, sondern haben nicht alle die gleichen Befugnisse. Weißt du das nicht?
Aber wie war es mit den Erklärungen, worum ich dich bat? Ich habe doch recht klar gefragt, nicht wahr?

---


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#34

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 27.04.2024 18:43
von Dr. Yes | 2.515 Beiträge

Das wird mir langsam zu doof.


Ще не вмерла України і слава, і воля
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#35

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 28.04.2024 10:42
von Anthea | 13.025 Beiträge

Was ist denn daran "doof", wenn du nach Quellen gefragt wirst, die zum Verständnis aller Bürger hinsichtlich der Formulierungen des Grundgesetzes beitragen sollen?


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#36

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 07.03.2025 08:22
von Alya II. | 203 Beiträge

Was in Deutschland aktuell erlaubt ist und was nicht....

Der rassistische Ausspruch "Deutschland den Deutschen-Ausländer raus" ist NICHT verboten. (lt. Landeskriminalamt Berlin 05.03.2025)

Der Protest für die Freiheit der Palästinenser "From the River to the sea, Palestine will be free" ist verboten. (Landgericht Berlin 08.11.2025)

Die Absurdität unserer Zeit zeigt sich genau darin - Verharmlosung von Rassismus und Israelfanatismus.

Ihr dürft eure Mitbürger lautstark ausgrenzen, wenn diese Minderheiten sind oder keine deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Doch ihr dürft nicht fordern, dass Palästina vom Fluss (Westjordanland) bis zum Meer (Gaza) frei ist, wie es etwa der Internationale Gerichtshof eingrenzt.


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#37

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 07.03.2025 10:11
von fjodorov | 441 Beiträge

Ich wette darauf,dass der Ausdruck "From the River to the sea" nicht verboten ist wenn er sich auf die Ziele Israels bezieht.,



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#38

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 07.03.2025 11:52
von Dr. Yes | 2.515 Beiträge

Zitat von Alya II. im Beitrag #36
Der Protest für die Freiheit der Palästinenser "From the River to the sea, Palestine will be free" ist verboten. (Landgericht Berlin 08.11.2025)
Logisch. Schließlich handelt es sich um ein Plagiat; der Spruch wurde von Israelis erfunden.


Ще не вмерла України і слава, і воля


zuletzt bearbeitet 07.03.2025 11:52 | nach oben springen

#39

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 14.04.2025 21:22
von Dr. Yes | 2.515 Beiträge

Noch ein verbotener Ausdruck: der Osterhase. Wegen der ... ihr wisst schon ...

https://uebermedien.de/104453/die-alte-f...ox-newtab-de-de


Ще не вмерла України і слава, і воля


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#40

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 15.04.2025 06:18
von Alya II. | 203 Beiträge

Zitat von Dr. Yes im Beitrag #39
Noch ein verbotener Ausdruck: der Osterhase. Wegen der ... ihr wisst schon ...

https://uebermedien.de/104453/die-alte-f...ox-newtab-de-de




die Antwort liegt auf der Hand. Schmunzelhase lässt grüssen.


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#41

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 15.04.2025 09:05
von Anthea | 13.025 Beiträge

Es gibt doch nix, was den Leuten nicht zu blöd wäre, um sich - warum auch immer - darüber zu echauffieren.

Ich dachte, es ginge darum, dass man die "Osterhäsin" nicht berücksichtigt. Das geht nun wirklich nicht.
Ich habe mir darauf hin einmal meine umfangreiche Oster-Deko angeschaut, tatsächlich sind die Hoppelwesen alle männlich, kein niedliches Hasenmädchen im Röckchen. Na ja, ist ja eigentlich nur gerecht. Die Damen in Form der fleißigen Hühner erbringen die Grundbedingung dafür, dass der männliche Part in Form des Hasen die Freude über sein Erscheinen bei den Menschen genießen kann und die Lorbeeren erntet.
Ist ja auch im wirklichen Leben so, dass Männer bevorzugt werden.... Lach*

In diesem Sinne wünsche ich schon einmal allen eine gute Karwoche. Und viele bunte Eier! Ganz ehrlich, ohne Hintergedanken.


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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