#16

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 23.04.2024 16:10
von Anthea | 12.407 Beiträge

Zitat von Dr. Yes im Beitrag #15
Alles Marmelade? Gelee wird aus reinem Fruchtsaft gekocht, Marmelade aus pürierten Früchten, Konfitüre enthält noch Fruchtstücke.


Und das sollten schon Siebenjährige wissen resp. unterscheiden können?

Fazit: Ich benutze also, da ich quasi ausschließlich von "Marmelade" spreche und die Feinheiten außer Acht lasse "verbotene Ausdrücke"? Siehe Headline.


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#17

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 23.04.2024 17:07
von Dr. Yes | 1.341 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #16
Fazit: Ich benutze also, da ich quasi ausschließlich von "Marmelade" spreche und die Feinheiten außer Acht lasse "verbotene Ausdrücke"?
Was fragst du mich das?


Ще не вмерла України і слава, і воля
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#18

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 23.04.2024 21:25
von Anthea | 12.407 Beiträge

Zitat von Dr. Yes im Beitrag #17
Zitat von Anthea im Beitrag #16
Fazit: Ich benutze also, da ich quasi ausschließlich von "Marmelade" spreche und die Feinheiten außer Acht lasse "verbotene Ausdrücke"?
Was fragst du mich das?



Fungierst du denn nicht als "Korinthenkacker"


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#19

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 23.04.2024 21:46
von Dr. Yes | 1.341 Beiträge

Brille - Fielmann.

Ich habe nur deine Wissenslücken gestopft.


Ще не вмерла України і слава, і воля
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#20

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 24.04.2024 00:26
von Thats me | 90 Beiträge

Zitat von Dr. Yes im Beitrag #8
Euthanasie ja, der Begriff ist verbrannt und dafür haben wir heute das deutsche Wort Sterbehilfe

Also stopp. Im Nationalsozialismus war Euthanasie ein euphemistischer Begriff. Da ging es darum "unwertes Leben" zu vernichten.
Nicht zu vergleichen mit der heutigen Sterbehilfe, die ja nach wie vor umstritten ist und in bestimmten Situationen strafbar.
Zitat von Dr. Yes im Beitrag #8
Von mir aus ja, und Valentinstag, Frauentag und Halloween gleich mit.

Also ich brauche das auch nicht.
Zitat von Findus im Beitrag #11
Wer bitte benutzt im Jahr 22024 denn noch solche veralteten Begriffe?

Ich, da das mitunter auch als "alte Weisheiten" überliefert wird. Auch als älterer Mensch, muss ich doch nicht alles das ich gelernt habe aufgeben. Mit der Zeit gehen und sich anpassen ist wichtig. Aber gelernte Werte über Bord werfen, nur um up to date zu sein?
Das muss mit wachsen. An alten haften bleiben kann genau so verkehrt sein, wie jeden neuen Trend mitzumachen. Das muss man individuell entscheiden. Wobei ich eher zu der Kategorie Mensch gehöre, die Gewohnheiten auch aufgeben und sich anpassen kann. Denn nichts ist schlimmer, als Stillstand. Dann lieber Veränderung, auch wenn die manchmal anstrengend ist und auch weh tun kann.


Der Fehler im System ist der Mensch, denn er wehrt sich nicht.
Wären Menschen Banken.......
Anthea hat sich bedankt!
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#21

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 24.04.2024 14:01
von Dr. Yes | 1.341 Beiträge

Zitat von Thats me im Beitrag #20
Also stopp. Im Nationalsozialismus war Euthanasie ein euphemistischer Begriff. Da ging es darum "unwertes Leben" zu vernichten.
Nicht zu vergleichen mit der heutigen Sterbehilfe, die ja nach wie vor umstritten ist und in bestimmten Situationen strafbar.
Die ursprüngliche beschreibende Bedeutung hat der Begriff Euthanasie schon lange nicht mehr.

Brockhaus 1902:

Zitat
Todeslinderung, dasjenige Verfahren, durch welches der Arzt den als unvermeidlich erkannten Tod für den Sterbenden möglichst leicht und schmerzlos zu machen sucht, besteht hauptsächlich in zweckmäßiger Lagerung, Fernhaltung aller äußeren Störungen, Linderung der Schmerzen durch anästhetische und narkotische Mittel (s. auch Arzt, Bd. 17), Sorge für frische Luft und zeitweiligem Einflößen von milden und labenden Getränken. Bei dem scharfen Gehör, welches Sterbende bis zum letzten Augenblicke zu haben pflegen, ist die größte Vorsicht hinsichtlich aller Äußerungen der Umgebung geboten.


Meyer 1926:

Zitat
gewöhnlich ein schönes, würdiges Sterben; in der Medizin Sterbehilfe, die vom Arzt durch geeignete Mittel herbeigeführte Erleichterung schweren Sterbens augenscheinlich zugrunde gehender Kranker. Die schon von K. Binding unterstützte Euthanasiebewegung fordert Straflosigkeit für Ausführung der E.


Brockhaus 1930:

Zitat
Todesbehagen, das Gefühl des Wohlseins beim Sterbenden, das vom Arzt, wenn er den Tod als unvermeidlich erkannt hat, durch Schmerzbetäubung und Anwendung narkotischer Mittel gefördert werden darf. Eine absichtliche Tötung zur Erlösung eines Schwerkranken mit narkotischen Mitteln, auch bei unvermeidlichem Tode, wird bestraft.


Brockhaus 1934:

Zitat
die Abkürzung lebensunwerten Lebens, entweder im Sinn der Abkürzung von Qualen bei einer unheilbaren langwierigen Krankheit, also zum Wohle des Kranken, oder im Sinn der Tötung z. B. idiotischer Kinder, also zugunsten der Allgemeinheit.


Vor der Pervertierung durch die Nazis wurde der Begriff Euthanasie tatsächlich im Sinne von Sterbehilfe gebraucht.


Ще не вмерла України і слава, і воля
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#22

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 24.04.2024 14:54
von denker_1 | 1.598 Beiträge

Zitat von Findus

Ich frage einmal so, Anthea: Wer bitte benutzt im Jahr 22024 denn noch solche veralteten Begriffe?
Niemand, der im 21. Jahrhundert lebt.



Widerspruch "Im Namen des Volkes", dioese Redewendung wird noch heute von unseren Gerichten bei Urteilsverkündungen verwendet, stammt aber auch aus der NS Zeit.



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#23

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 24.04.2024 16:39
von Dr. Yes | 1.341 Beiträge

In der Nazi-Zeit hieß es "Im Namen des deutschen Volkes".


Ще не вмерла України і слава, і воля
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#24

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 24.04.2024 19:44
von Findus | 2.521 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #14
Sorry, Findus, der Zusammenhang erschließt sich mir nicht.
Für mich heißt eigentlich alles "Marmelade". Nachher mache ich aus Birnen eine solche, die aber "Konfitüre" heißen müsste? Habe ich bis eben, wo ich nachgelesen habe, bis dato nicht gewusst.



Das war ein Hinweis auf die Thematik sprachliche Kompetenz - die hier im Beispiel ein Siebenjähriger haben sollte.
Und ich muss doch letztlich annehmen, dass der durchschnittliche Erwachsene mehr sprachliche Kompetenz hat als ein Siebenjähriger?

Du schriebst:
Zitat von Anthea im Beitrag #12
Das ist auch eine Frage von Wissen und Bildung. Ich meine damit, dass viele kein wirklich gutes Deutsch mit Möglichkeiten der Einbringung von Zitaten, Redewendungen, geprägt von Wortreichtum kennen und nutzen.


Dieser Ansicht folge ich nicht - ich gehe davon aus, dass der durchschnittliche erwachsene Deutsche schon ganz gut weis, was er sagt und welche Redewendungen er nutzt oder wen er zitiert bzw. heute ja eher in den digitalen Medien teilt.
Im Rückbezug zum Thema: Wenn ein erwachsener eine eindeutig fragwürdige historische Kampfparole in einer öffentlichen politischen Rede verwendet, sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass ein Gericht überprüft, inwieweit sich eine solche Person noch auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt.



zuletzt bearbeitet 24.04.2024 19:48 | nach oben springen

#25

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 25.04.2024 09:21
von denker_1 | 1.598 Beiträge

@Dr. Yes:
In der Nazi-Zeit hieß es "Im Namen des deutschen Volkes".
.......................................................................................

Ist dennoch sehr leicht zu verwechseln mit der Nati Formulierung. Ist wioe bei durchaus verbotenen Redewendungen und deren sehr ähnlich formulierten Abwandlungen



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#26

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 25.04.2024 10:33
von Anthea | 12.407 Beiträge

Die Formulierung ist sowieso eine Farce, denn das "Volk" hat keinerlei Befugnisse auf z.B. die Wahl der Richter. Genau so, wie es beim "Grundgesetz", welches die Verfassung ersetzt, hierzu nichts sagen durfte. manche Verbote si

Schon in der Bibel wurde das Volk befragt, wer denn nun bestraft werden sollte: Der Verbrecher Barnabas oder Jesus...

Dass ausgerechnet in der heutigen Formulierung das Wort "deutsch" wegfällt, ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Gleichwohl als habe man sich dafür zu schämen, Deutsche_r zu sein und müsse dies tunlichst verschweigen...? Solche Vermutungen könnten aufkommen.
Aber wenigstens heißt es nicht: Im Namen aller hier im Land sich Befindenden...
PS: Das ist von mir jetzt bewusste Polemik, denn manche Verbote und Richtlinien sind für micht nicht nachvollziehbar. Albern zu nennen.


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#27

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 25.04.2024 12:46
von Dr. Yes | 1.341 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #26
Die Formulierung ist sowieso eine Farce, denn das "Volk" hat keinerlei Befugnisse auf z.B. die Wahl der Richter. Genau so, wie es beim "Grundgesetz", welches die Verfassung ersetzt, hierzu nichts sagen durfte.
Ja, so "argumentieren" unsere Reichsbürger und alle ihnen nahestehenden auch. Deswegen ist die BRD auch kein Staat, sondern eine GmbH. Oder so.
Ich weiß nicht, wie du dir eine Abstimmung über eine Verfassung mit etwa 150 Artikeln vorstellst. Wir haben das bei der EU-Verfassung erlebt: In einzelnen Ländern wurde die Verfassung per Volksabstimmung abgelehnt; in Umfragen zeigte sich, wie aus einer anfänglichen Zustimmung eine Ablehnung wurde, ohne dass das Wissen über den Inhalt der Verfassung zunahm ... Dafür wurde von interessierten Kreisen kräftigst gegen die Verfassung polemisiert.
Auf jeden Fall wurde unser Grundgesetz in freier Entscheidung angenommen; dies kann nämlich auch durch ein frei gewähltes Parlament erfolgen.

Zitat von Anthea im Beitrag #26
Dass ausgerechnet in der heutigen Formulierung das Wort "deutsch" wegfällt, ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Gleichwohl als habe man sich dafür zu schämen, Deutsche_r zu sein und müsse dies tunlichst verschweigen...? Solche Vermutungen könnten aufkommen.
Es könnte auch die Vermutung aufkommen, dass auch diejenigen, die hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, aber keine Deutschen sind, zum Volk gezählt werden. Aber das ist für Deutschnationale natürlich eine Vorstellung, die Bauchschmerzen verursacht.


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Findus hat sich bedankt!
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#28

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 26.04.2024 10:27
von Anthea | 12.407 Beiträge

In Artikel 146 GG heißt es:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Das sollte modifiziert werden, resp. erklärt. Denn natürlich, das schrieb ich immer schon, ist der "gemeine" Bürger nicht in der Lage, die Feinheiten einer Verfassung bzw. eines Grundgesetze zu verstehen. Wer also ist vertretungsberechtigt im Sinne demokratischer Entscheidung seitens des Repräsentanten als "Gewinner" von Mehrheit...Volkes Wille.

Desweiteren heißt es bei der Frage, wer sich "deutsch" nennen kann:

"Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“. "

Wie du siehst, "Dr. Seltsam" hat niemand "Bauchschmerzen", denn die von dir Genannten hier lebenden und arbeitenden Menschen anderer Geburtsorte zählen nicht alle zum "erlauchten Kreise" der Wahlrechtsinhaber im Sinne von "deutsches Volk". Ich bin im Übrigen auch nicht für eine doppelte Staatsbürgerschaft. Das ist so etwas wie die relativ neu geschaffene Möglichkeit, sein Geschlecht im Ausweis selbst zu bestimmen.


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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#29

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 26.04.2024 16:59
von Dr. Yes | 1.341 Beiträge

Zitat von Anthea im Beitrag #28
In Artikel 146 GG heißt es:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Das sollte modifiziert werden, resp. erklärt.

Es gibt keinen Artikel des GG, der von jedem, der halbwegs Deutsch spricht, verstanden werden kann und trotzdem so oft missverstanden wird. Das GG selbst muss aber nicht mit juristischen Interpretationen überfrachtet werden; dafür gibt es Kommentare und letztlich das BVerfG.

Zitat von Anthea im Beitrag #28
Wie du siehst, "Dr. Seltsam" hat niemand "Bauchschmerzen", denn die von dir Genannten hier lebenden und arbeitenden Menschen anderer Geburtsorte zählen nicht alle zum "erlauchten Kreise" der Wahlrechtsinhaber im Sinne von "deutsches Volk".
Tja, und wer lesen kann, sieht, dass ich nicht vom "deutschen Volk", sondern nur vom "Volk" sprach.
---


Ще не вмерла України і слава, і воля


zuletzt bearbeitet 26.04.2024 16:59 | nach oben springen

#30

RE: Verbotene Ausdrücke?!

in Diverse Nachrichten 27.04.2024 09:59
von Anthea | 12.407 Beiträge

Zitat von Dr. Yes im Beitrag #29
Tja, und wer lesen kann, sieht, dass ich nicht vom "deutschen Volk", sondern nur vom "Volk" sprach.
---


Aber das weiß ich doch, dass du gerne alle Migranten und Geduldete der heimischen Bevölkerung gleich stellen möchtest, was das Mitreden und Mitentscheiden aller "Reglements" anbelangt.


Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne, und nicht der Beständigkeit.
Mahatma Gandhi


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