Grundgesetz und Verfassung sind zwei Begriffe für den selben Sachverhalt. Ob etwas eine Verfassung ist oder nicht, kommt nicht auf die Überschrift an, sondern auf den Inhalt, auf das, was darin geregelt ist.
Das eine Verfassung nur durch Volksabstimmung eine voll gültige Verfassung ist, stimmt so auch nicht. Die Reichsverfassung von 1871 ging ganz ohne Volksabstimmung über die Bühne, und die Reichsverfassung von 1919 (Weimarer Verfassung) wurde von der Nationalversammlung beschlossen und ist dem Volk nie zur Abstimmung vorgelegt worden.
Aber auch viele andere Verfassungen sind ohne Volksabstimmung zustande gekommen. Oder wann eine Volksabstimmung der Bürger der USA über ihre Verfassung? Die kanadische Verfassung wurde 1980 beschlossen, und zwar vom britischen Unterhaus in London.
Das Grundgesetz kann zwar jederzeit mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Bei der letzten Bundestagswahl hat die CDU knapp 33 Prozent der Stimmen bekommen, die AfD 12 Prozent, sind zusammen 45 Prozent. Die Zweidrittelmehrheit liegt bei 66 Prozent, und davon sind CDU und AfD noch sehr weit entfernt.
Die Weimarer Verfassung konnte durch ein Gesetz geändert werden, wenn wenigstens zwei Drittel der Abgeordenten anwesend waren und davon wiederum zwei Drittel für die Änderung stimmten. Gesetze, die gegen die Verfassung verstießen, galten als Verfassungsänderung, wenn sie mit dieser Mehrheit beschlossen worden sind.
Das Grundgestz schreibt für eine Änderung vor, dass zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Bundestages dieser Änderung zustimmen. In der Weimarer Republik reichten bereits zwei Drittel mal zwei Drittel der Parlamentsmitglieder, also vier neuntel, das ist weniger als die Hälfte der Mitglieder.
Bei der Beschlussfassung über das Ermächtigungsgesetz am 24.3.1933 wurden zahlreiche Reichstagsabgeordnete an der Abstimmungsteilnahme gehindert, um das Gesetz, mit dem die Verfassung ausgehebelt wurde, durchzubringen.
Das Grundgesetz ist damit weit besser vor Eingriffen der Regierung geschützt als die Weimarer Verfassung.
Bis jetzt konnte noch nicht aufgezeigt werden, was am Grundgesetz verbessert oder geändert werden sollte.
Übrigens, wer den "Creifelds" ausleihen will, ihn aber in seiner öffentlichen Bibliothek nicht bekommt, kann ihn auch für Fernleihe bekommen. Der Spaß hatte mich damals einen Euro gekostet.