Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar den Weg frei gemacht. Nun soll die NPD von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden.
Kein Geld für verfassungsfeindliche Gesinnung
Das Bundesverfassungsgericht hatte die NPD zwar nicht verboten, aber es hatte angeregt, das Grundgesetz zu ändern, um verfassungsfeindliche Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Nun wurde die Änderung des Art. 21 GG beschlossen:
„(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“
Wenn man mich fragt, ist das Ganze ein merkwürdiges Konstrukt: Die NPD ist nicht verfassungsfeindlich genug, um sie verbieten zu können, aber ausreichend verfassungsfeindlich, um sie von der Finanzierung auszuschließen; letzteres muss dann aber auch vom BVerfG abgesegnet werden. Einfacher wird die Geschichte dadurch nicht.