holt es wieder raus.
Aber nicht durch ein Seil, das reißt.
Jetzt bezogen auf die Verhandlungen zwischen CDU/CSU als Vorläufer zu Jamaika Koalitionsverhandlungen.
Denn so einfach ist es gar nicht, Menschen, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, wieder loszuwerden.
Die WELT schreibt dazu in einem Bericht über Abschiebungen
„[…]Als besondere Luftnummer erwies sich die Ankündigung der Bundeskanzlerin vor einem Jahr, es komme nun eine „nationale Kraftanstrengung zur Rückführung derer, die abgelehnt wurden“. Stattdessen sind die Abschiebungszahlen wie auch die freiwilligen Ausreisen in diesem Jahr sogar rückläufig, das hatte zuerst die WELT AM SONNTAG Anfang Juni berichtet.“
Und warum ist das so? Hier Näheres:
https://www.welt.de/politik/deutschland/...epflichtig.html
Gründe aus dem Artikel:
„[…] hätten die Verwaltungsgerichte mit den Altfällen noch auf Jahre zu tun.
Zur Überlastung der Justiz trägt auch bei, wie diese Verfahren geführt werden. So besteht das Recht auf ein mündliches Verfahren, das von den Asylbewerbern fast immer in Anspruch genommen wird. Jedes gesprochene Wort muss dabei für Kläger und Richter übersetzt werden. Auch dies bedeutet einen hohen zeitlichen Aufwand.
Für die vom BAMF abgelehnten Asylbewerber ist das von Vorteil, auch wenn ihre Klagen letztlich meist abgelehnt werden. Denn in der Zwischenzeit verfestigt sich ihr Aufenthalt: Ehen werden geschlossen, Kinder geboren oder eingeschult, Arbeitsverhältnisse aufgenommen, ein Asylbewerber wird wichtiger Zeuge einer Straftat oder entwickelt eine psychische Krankheit. Daraus können wieder neue Rechtsansprüche auf einen Verbleib entstehen.
Die Bundesrepublik kann also einmal eingereiste Migranten nur schwer wieder zurückführen – egal, ob sie legal oder illegal einreisten und gegebenenfalls nicht schutzberechtigt sind. Jeder Ausländer erhält durch den Kontakt mit dem Staatsgebiet einen Grundrechtsstatus. Daraus folgt eben der Rechtsanspruch, mit der Unterstützung eines Anwalts gegen einen ablehnenden Asylbescheid zu klagen und dadurch der Ausreisepflicht wieder eine Weile zu entgehen.“
Da müssen wohl die Gesetze auf den Prüfstand erhoben werden. Denn irgendetwas liegt da im Argen, wie es scheint.
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