Gesetzlich scheint sich jetzt etwas zu tun gegen Gaffer, besonders beim Filmen von Unfallopfern, aber auch beim Filmen und Ablichten unter dem Rock oder Dekolletee.
https://www.spiegel.de/politik/deutschla...-a-1296235.html
Aber Vorsicht besonders im Sommer, wenn man als Tourist irgendeine Sehenswürdigkeit ablichtet (z.B. Kölner Dom) und in den unvermeidlichen Menschenmasse zufällig Frauen mit tiefem Ausschnitt zu sehen sind, diese sich im Internet dabei entdecken und Anzeige erstatten. Muss dann der Fotograf beweisen, dass er sie nur zufällig ablichtete? Inwieweit gilt dann: Wer sich an bekannten touristischen Objekten aufhält, muss stark damit rechnen, von irgendjemand abgelichtet oder gefilmt zu werden?
Keine Frage: Bewusstes Fotografieren von tiefen Ausschnitten gegen den Willen der Frau gehört bestraft. Aber man muss aufpassen, dass nicht amerikanische Verhältnisse drohen und man unabsichtlich einer Millionenentschädigung gegenüber steht. Andererseits sensibilisiert das auch generell das Fotografieren. Fotografieren wütet ja derzeit entsetzlich, und es dürften Milliarden von Terabytes an Bilddateien geben. Muss man jedes Objekt ablichten?
Solange man noch Analogkameras hatte, wo man die Filmrollen zum Fotoladen brachte und das auch Geld kostete (Filmrollen und Fotos machen), hat man sich genauer überlegt, was man fotografiert. Dadurch hatte viele Bilder einen gewissen Wert alleine schon durch sorgfältiges Aussuchen des Fotostandortes. Jetzt ist diese Hemmung weggefallen. Noch mehr gilt es fürs Filmen, das früher noch aufwendiger war.