Ab kommenden Monat sollen rund 250 deutsche Soldaten in Jordanien stationiert werden, um von dort Aufklaerungsfluege zu starten. Die Verlegung von der Tuerkei ist von der deutschen Regierung beschlossen worden nach einem Streit mit der tuerkischen Regierung um Besuchsrechte deutscher Bundeswehrsoldaten.
Nun streiten sich Deutschland und Jordanien uber die Immunitaet der Soldaten. denn vor deren Umzug will die Bundesregierung deren Straffreiheit vor der Justiz erreichen. Diese hat Jordanien bislang nicht gewaehrt.
Es geht darum, ob die Deutschen dort vor der Scharia-Rechtsordnung geschuetzt sind.
Verstehe ich nicht ganz, da sich diese beispielsweise auf bestimmte Bereiche des Familienrechts beschraenkt.
Vielleicht erklaets mir ja jemand.....
RE: Immunitaet fuer Soldaten
in Naher und mittlerer Osten 26.08.2017 15:48von heiner • | 881 Beiträge
Wo Menschen sind, gibt es zwischenmenschliche Problemfelder. Wenn die nun nach den liberalen Rechtsverhältnissen in Europa beurteilt werden, dann ist das etwas anderes als wenn das eine archaische Rechtsphilosophie ist, der man sich ausliefert.
Aber ich frage mich, wozu werden die Soldaten nun in Jordanien gebraucht? Die sollen nach Hause kommen und den Auftrag erfüllen den die Bundeswehr in ihrem "Gründungspostulat" formuliert bekommen hat, die Landesverteidigung.
Wer Tränen ernten will, muss Liebe säen.
Friedrich Schiller
RE: Immunitaet fuer Soldaten
in Naher und mittlerer Osten 26.08.2017 15:56von Anthea • | 12.783 Beiträge
Zitat von antenna im Beitrag #1
Ab kommenden Monat sollen rund 250 deutsche Soldaten in Jordanien stationiert werden, um von dort Aufklaerungsfluege zu starten. Die Verlegung von der Tuerkei ist von der deutschen Regierung beschlossen worden nach einem Streit mit der tuerkischen Regierung um Besuchsrechte deutscher Bundeswehrsoldaten.
Nun streiten sich Deutschland und Jordanien uber die Immunitaet der Soldaten. denn vor deren Umzug will die Bundesregierung deren Straffreiheit vor der Justiz erreichen. Diese hat Jordanien bislang nicht gewaehrt.
Es geht darum, ob die Deutschen dort vor der Scharia-Rechtsordnung geschuetzt sind.
Verstehe ich nicht ganz, da sich diese beispielsweise auf bestimmte Bereiche des Familienrechts beschraenkt.
Vielleicht erklaets mir ja jemand.....
So wie ich das lese - in mehreren Medien - geht es nicht um einen Schutz vor der speziellen Scharia-Gesetzgebung sondern um Straffreiheit resp. Freiheit vor Strafverfolgung schlechthin. Denn es gibt ja auch die normale, eine zivile Gesetzgebung.
Es heißt:
"Neben der zivilen Gerichtsbarkeit gibt es in Jordanien auch islamische Gerichte. Nach Angaben des "Spiegel" verhängt die Justiz im Land zum Teil noch drakonische Strafen bis hin zu Todesurteilen. Die Zuständigkeiten der Scharia-Gerichte beschränken sich jedoch auf bestimmte Bereiche wie beispielsweise das Familienrecht."
Und da Jordanien auch die Todesstrafe praktiziert - und zwar auch von zivilen Gerichten verhängt - will man wohl die BW-Soldaten vor einem Antritt vor die Gerichtsbarkeit dieses Staates schützen.
---
Die Ewigkeit bewahrt nur die Liebe, weil sie von gleicher Natur ist.
Khalil Gibran
RE: Immunitaet fuer Soldaten
in Naher und mittlerer Osten 26.08.2017 16:09von grauer kater (gelöscht)
Da es sich um "Freiwillige" handelt, sollten sie wissen, worauf sie sich einlassen. Die Bundeswehr hat normalerweise keinen Auftrag im Ausland, noch dazu außerhalb des Natoraumes aktiv zu werden. Eine Immunität kann es nicht geben! Und wenn Merkel u. CO Soldaten ins Ausland schicken, wider den Willen der Mehrheit der dt. Bevölkerung, so müssen sie auch für ihr Tun verantwortlich gemacht werden! Dazu gibt es ein propates Mittel: bei der Bundestagswahl keine Stimme für CDU/CSU/FDP und Grüne!
RE: Immunitaet fuer Soldaten
in Naher und mittlerer Osten 26.08.2017 16:33von antenna (gelöscht)
Zitat von Anthea im Beitrag #3
Und da Jordanien auch die Todesstrafe praktiziert - und zwar auch von zivilen Gerichten verhängt - will man wohl die BW-Soldaten vor einem Antritt vor die Gerichtsbarkeit dieses Staates schützen.
War "die Gerichtbarkeit dieses Staates" nicht bekannt, ausser Acht gelassen worden, als man die Verlegung der Soldaten nach "diesem Staat" beschlossen hat.?
Ueber die Kosten mag ich erst mal nicht spekulieren.
Ausserdem - die Ueberschrift in einem Medium lautet: "Soldaten sollen keine Immunitaet vor Scharia bekommen". Inwiefern "Scharia", wo diese nur Teile des Familienrechtes betrifft? Aber Scharia klingt ja immer spannender.....
RE: Immunitaet fuer Soldaten
in Naher und mittlerer Osten 26.08.2017 16:39von Anthea • | 12.783 Beiträge
Zitat von antenna im Beitrag #7Zitat von Anthea im Beitrag #3
Und da Jordanien auch die Todesstrafe praktiziert - und zwar auch von zivilen Gerichten verhängt - will man wohl die BW-Soldaten vor einem Antritt vor die Gerichtsbarkeit dieses Staates schützen.
War "die Gerichtbarkeit dieses Staates" nicht bekannt, ausser Acht gelassen worden, als man die Verlegung der Soldaten nach "diesem Staat" beschlossen hat.?
Ueber die Kosten mag ich erst mal nicht spekulieren.
Ausserdem - die Ueberschrift in einem Medium lautet: "Soldaten sollen keine Immunitaet vor Scharia bekommen". Inwiefern "Scharia", wo diese nur Teile des Familienrechtes betrifft? Aber Scharia klingt ja immer spannender.....
Worum geht es dir denn jetzt eigentlich, antenna?
---
Die Ewigkeit bewahrt nur die Liebe, weil sie von gleicher Natur ist.
Khalil Gibran
Zitat von antenna im Beitrag #7So ist es. Daran kann man erkennen, wie "seriös" der Spiegel mittlerweile ist.
Ausserdem - die Ueberschrift in einem Medium lautet: "Soldaten sollen keine Immunitaet vor Scharia bekommen". Inwiefern "Scharia", wo diese nur Teile des Familienrechtes betrifft? Aber Scharia klingt ja immer spannender.....
Eine sachliche Darstellung, wenn auch nicht Antwort auf alle Fragen, findet man hier.
RE: Immunitaet fuer Soldaten
in Naher und mittlerer Osten 26.08.2017 17:10von antenna (gelöscht)
Zitat von Anthea im Beitrag #8
Worum geht es dir denn jetzt eigentlich, antenna?
Hab ich etwas unverstaendlich formuliert?
Ich dachte, dass ich das mit der Ueberschrift: "Immunitaet fuer Soldaten" ausgedrueckt habe.
Ist dieser Anspruch der Immunitaet berechtigt? Warum "Scharia", die nur in Teilen des Familenrechts Anwendung findet?
Als man den Umzug nach Jordanien beschlossen hat, wusste man von der Todesstrafe, die in diesem Land noch ausgeuebt wurde, nichts.?
Ich kenne mich in diesen Dingen nicht wirklich gut aus, deswegen haette ich gerne verschiedene Meinungen dazu gehoert, gelesen, wie es allgemein mit der Immunitaet von Soldaten im Ausland gehandhabt wird. Ob dieser "Streit", kurz vor dem Umzug der Soldaten, so ueberraschend und einmalig ist.
So weit ich weiss, sind Diplomaten durch Immunitaet geschuetzt, nicht aber beispielsweise Expats, die im Ausland arbeiten.
Warum sollte man Immunitaet fuer Soldaten voraussetzen - weil sie das Vaterland verteidigen???.
RE: Immunitaet fuer Soldaten
in Naher und mittlerer Osten 26.08.2017 19:40von Anthea • | 12.783 Beiträge
ZitatZitat von antenna im Beitrag #10Zitat von Anthea im Beitrag #8
Worum geht es dir denn jetzt eigentlich, antenna?
Hab ich etwas unverstaendlich formuliert?
Ich dachte, dass ich das mit der Ueberschrift: "Immunitaet fuer Soldaten" ausgedrueckt habe.
Das hatte ich dann schon verstanden. Aber dann brachtest du die Scharia ins Spiel, d.h. nicht du, sondern diverse Medien, was total unnötig war. Deshalb auch mein Hinweis auf "zivile Gerichte". Aber da Jordanien ein muslimisch geprägtes Land ist, so ist dann anzunehmen, dass die Mentalität der Richter den "Landessitten" angepasst ist. D.h., dass das Moralempfinden anders ist als unser westlich geprägtes. Obwohl Jordanien im Vergleich durchaus gegenüber anderen fortschrittlicher erscheint.Zitat
Ist dieser Anspruch der Immunitaet berechtigt? Warum "Scharia", die nur in Teilen des Familenrechts Anwendung findet?
Siehe oben, was "Scharia" anbelangt. Der Anspruch der Immunität ist nicht berechtigt nach meiner Sichtweise. Es gilt grundsätzlich, dass ein JEDER die Vorschriften und Gesetze des Gastlandes - oder in diesem Falle des "Stützpunktes"- zu beachten hat. Warum sollte es Ausnahmen geben?Zitat
Als man den Umzug nach Jordanien beschlossen hat, wusste man von der Todesstrafe, die in diesem Land noch ausgeuebt wurde, nichts.?
Mit Sicherheit wusste man. Aber diese schreckliche Kriegsministerin interessiert das doch nicht. War erst einmal sozusagen in "Zugzwang" eine Lösung zu finden. Nur weg aus der Türkei. Wie sie ja auch angab, musste sie dafür eigentlich niemanden fragen oder Zustimmung seitens des Parlamentes erbitten. War einfach so zulässig.Zitat
Ich kenne mich in diesen Dingen nicht wirklich gut aus, deswegen haette ich gerne verschiedene Meinungen dazu gehoert, gelesen, wie es allgemein mit der Immunitaet von Soldaten im Ausland gehandhabt wird. Ob dieser "Streit", kurz vor dem Umzug der Soldaten, so ueberraschend und einmalig ist.
So weit ich weiss, sind Diplomaten durch Immunitaet geschuetzt, nicht aber beispielsweise Expats, die im Ausland arbeiten.
So sehe ich das auch.Zitat
Warum sollte man Immunitaet fuer Soldaten voraussetzen - weil sie das Vaterland verteidigen???.
Welches "Vaterland" verteidigen die denn in Jordanien? Die sollen in ihr Vaterland Deutschland zurückkehren. Da können sie dann - wenn Bedarf - ihrer Verteidigungsaufgabe walten.
Die Ewigkeit bewahrt nur die Liebe, weil sie von gleicher Natur ist.
Khalil Gibran
RE: Immunitaet fuer Soldaten
in Naher und mittlerer Osten 09.11.2017 18:48von Andreas1975 • | 217 Beiträge
Zitat von grauer kater im Beitrag #5
Da es sich um "Freiwillige" handelt, sollten sie wissen, worauf sie sich einlassen. Die Bundeswehr hat normalerweise keinen Auftrag im Ausland, noch dazu außerhalb des Natoraumes aktiv zu werden. Eine Immunität kann es nicht geben! Und wenn Merkel u. CO Soldaten ins Ausland schicken, wider den Willen der Mehrheit der dt. Bevölkerung, so müssen sie auch für ihr Tun verantwortlich gemacht werden! Dazu gibt es ein propates Mittel: bei der Bundestagswahl keine Stimme für CDU/CSU/FDP und Grüne!
Hallo
Ich habe das jetzt erst gelesen.
Ich möchte hier widersprechen. Insbesondere stößt mir auf das hier von "Freiwilligen" gesprochen wird.
Der "freiwillige" Soldat sucht sich in der Regel nicht aus ob und in welchen Einsatz er geht. Das ist eine Entscheidung die ihm abgenommen wird. Das diejenigen die unsere Soldaten in den Einsatz schicken sich darum zu kümmern haben das Strafverfolgung nach deutschen Recht erfolgt halte ich für völlig Sinnvoll. Nicht der Soldat sucht sich sein Einsatzland aus sondern das Parlament. Das heißt bei einer fälligen Strafverfolgung ist die Diplomatie gefragt. Nicht der Soldat steht da im Fokus sondern der entsendende Staat. Der Soldat ist ja der Repräsentant desselben. Er ist dort nicht als privat Person unterwegs.
Die Bundeswehr hat sehr wohl einen Auftrag und Aufgaben im Ausland auch über die EU und dem Nato Gebiet hinaus. Das ist auch so im Weißbuch dargestellt. Das wurde durch die Politik definiert und auch so durch das Parlament umgesetzt.
Wer das nicht möchte kann nur die Linke wählen. Hier soll ja das Militär abgeschafft werden.
RE: Immunitaet fuer Soldaten
in Naher und mittlerer Osten 09.11.2017 18:50von Andreas1975 • | 217 Beiträge
Zitat von Anthea im Beitrag #11ZitatZitat von antenna im Beitrag #10Zitat von Anthea im Beitrag #8
Worum geht es dir denn jetzt eigentlich, antenna?
Hab ich etwas unverstaendlich formuliert?
Ich dachte, dass ich das mit der Ueberschrift: "Immunitaet fuer Soldaten" ausgedrueckt habe.
Das hatte ich dann schon verstanden. Aber dann brachtest du die Scharia ins Spiel, d.h. nicht du, sondern diverse Medien, was total unnötig war. Deshalb auch mein Hinweis auf "zivile Gerichte". Aber da Jordanien ein muslimisch geprägtes Land ist, so ist dann anzunehmen, dass die Mentalität der Richter den "Landessitten" angepasst ist. D.h., dass das Moralempfinden anders ist als unser westlich geprägtes. Obwohl Jordanien im Vergleich durchaus gegenüber anderen fortschrittlicher erscheint.Zitat
Ist dieser Anspruch der Immunitaet berechtigt? Warum "Scharia", die nur in Teilen des Familenrechts Anwendung findet?
Siehe oben, was "Scharia" anbelangt. Der Anspruch der Immunität ist nicht berechtigt nach meiner Sichtweise. Es gilt grundsätzlich, dass ein JEDER die Vorschriften und Gesetze des Gastlandes - oder in diesem Falle des "Stützpunktes"- zu beachten hat. Warum sollte es Ausnahmen geben?Zitat
Als man den Umzug nach Jordanien beschlossen hat, wusste man von der Todesstrafe, die in diesem Land noch ausgeuebt wurde, nichts.?
Mit Sicherheit wusste man. Aber diese schreckliche Kriegsministerin interessiert das doch nicht. War erst einmal sozusagen in "Zugzwang" eine Lösung zu finden. Nur weg aus der Türkei. Wie sie ja auch angab, musste sie dafür eigentlich niemanden fragen oder Zustimmung seitens des Parlamentes erbitten. War einfach so zulässig.Zitat
Ich kenne mich in diesen Dingen nicht wirklich gut aus, deswegen haette ich gerne verschiedene Meinungen dazu gehoert, gelesen, wie es allgemein mit der Immunitaet von Soldaten im Ausland gehandhabt wird. Ob dieser "Streit", kurz vor dem Umzug der Soldaten, so ueberraschend und einmalig ist.
So weit ich weiss, sind Diplomaten durch Immunitaet geschuetzt, nicht aber beispielsweise Expats, die im Ausland arbeiten.
So sehe ich das auch.Zitat
Warum sollte man Immunitaet fuer Soldaten voraussetzen - weil sie das Vaterland verteidigen???.
Welches "Vaterland" verteidigen die denn in Jordanien? Die sollen in ihr Vaterland Deutschland zurückkehren. Da können sie dann - wenn Bedarf - ihrer Verteidigungsaufgabe walten.
Es geht schon seit längeren nicht mehr nur um die Verteidigung des Vaterlandes.
Vereinfacht gesagt kann man sagen wir Verteidigen nicht nur das was wir haben sondern auch das was wir haben wollen.
Siehe Weißbuch.
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