Na ja, jedenfalls nicht das Steuersparen. ;-) Das haben Vereine jetzt erfahren, die auf Gemeinnützigkeit hinwiesen, bzw. diese anerkannt wissen wollten, und damit Schiffbruch erlitten.
Recht skurril ist irgendwie auch die Begründung. Einer Freimaurerloge wurde diese Gemeinnützigkeit mit Hinweis auf Artikel 3 des Grundgesetzes nicht zugebilligt, da sie keine Frauen aufnehmen würde und dies somit eine nicht zulässige Diskriminierung sei. Das Urteil (VR 52/15)ist kein Grundsatzurteil, jedoch sind diverse Vereine jetzt in Panikstimmung. Z.B. Schützenvereine, wo „Brauchtum“ ganz oben steht und Frauen da abseits stehen müssen. Auswirkungen eben möglich auch auf Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine und Frauenchöre. Denn schließlich dürfe niemand ohne sachlichen Grund von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Ein „sachlicher Grund“ ist jedoch keine Geschlechtszugehörigkeit, weil dann wieder der Diskriminierungsparagraph greift, der eine bestimmte Eigenschaft von Menschen als Grundlage der Unzulässigkeit eines Ausschlusses sieht.
Ehrlich gesagt, ich finde es bescheuert. Wenn gewisse Vereine, Gruppen etc. „unter sich“ bleiben wollen, dann sollen sie das doch verdammt noch mal dürfen. Ohne dass da irgendwer dazwischen quakt und sich benachteiligt fühlt. Sollen doch Frauen ihre eigenen „Schwesternschaften“ gründen.
„Frau“ kann doch z.B. nicht Einlass in einen Männerchor erzwingen wollen, obwohl es dort bei den Gesängen gar keinen Part für eine Sopranistin gibt.
Das ist alles genau so blöd wie der ausufernde Genderwahn.
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