Daraus könnte man etwas machen. Motto: „Bildung per Verordnung“.
Sozusagen "Nachsitzen" als Strafe.
"Weil er ein Kennzeichen falsch an seinem Motorrad befestigte, hat eine Jugendrichterin einen jungen Mann zu 20 Stunden Lesen verdonnert.
Die ausgefallene Strafe erhielt der 19-Jährige, weil sein Nummernschild bereits zum zweiten Mal wegen schwieriger Lesbarkeit aufgefallen war, wie das Münchner Amtsgericht am Montag mitteilte.
Weil der Mann offenkundig nichts gelernt habe, verurteilte die Richterin den Mann zu der sogenannten Leseanweisung. Dadurch solle er motiviert werden, „sich auf intellektueller Ebene noch einmal mit der Tat auseinanderzusetzen“. Das Urteil vom 8. Juni ist rechtskräftig."
Das ist doch eine sinnvolle „erzieherische Maßnahme“, so denke ich. Diese wird an der Hochschule München durchgeführt.
„Die verurteilten Jugendlichen suchen sich aus vorgeschlagenen Bücher Exemplare aus, die zu ihren Interessen oder Problemen passen. Am Ende müssen sie eine Abschlussarbeit abgeben - laut Gericht darf das beispielsweise eine Kurzgeschichte, ein Plakat oder ein Rap sein.“
http://www.focus.de/regional/muenchen/lu...id_7469751.html
Der Autor oder der Lektor des Artikels sollte vielleicht auch einmal eine Schulung besuchen, die zu seinem Problem passt. Im ersten Falle schlechte Kenntnisse von Grammatik, im zweiten Fall würde es sich um schlechtes Lesen zwecks Korrektur handeln.
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Die Ewigkeit bewahrt nur die Liebe, weil sie von gleicher Natur ist.
Khalil Gibran
Sind solche Urteile nicht erweiterbar? Z.B. bei Verurteilungen wegen Schlägerei o.a. zusätzlich zur Geldstrafe ein Antiaggressionstraining verordnen?
Ich weiß, das gibt es auch zuweilen. Aber es wären bestimmt noch einige weitere "Bildungsmodelle" als sinnvolle Strafe denkbar
Die Ewigkeit bewahrt nur die Liebe, weil sie von gleicher Natur ist.
Khalil Gibran
Ganz verstehe ich diese Sache nicht. Hat er das Kennzeichen kopfüber montiert? Weil er Analphabet ist? Da wäre die Strafe ja wohl etwas albern. Hat er davor ein Werbeplakat für Harley Davidson angebracht? Dann sollte man ihn verurteilen, 14 Tage die von BMW, Suzuki, Honda und Kawasaki zu genießen. Also was?
"Bosheit, mein Herr, ist der Geist der Kritik, und Kritik bedeutet den Ursprung des Fortschritts und der Aufklärung" (Thomas Mann, Der Zauberberg)
Man kann aus keiner Mücke einen Elefanten machen, aber jeden Elefanten zur Schnecke.
Zitat von Anthea im Beitrag #1Das mag ja eine ganz unterhaltsame Kurzmeldung sein, der erzieherische oder pädagogische Erfolg erscheint mir jedoch ungewiss.
[…] Weil er ein Kennzeichen falsch an seinem Motorrad befestigte, hat eine Jugendrichterin einen jungen Mann zu 20 Stunden Lesen verdonnert. […]
Zitat von Hamlets Gummibärchen im Beitrag #3Wahrscheinlich. Da er das Kennzeichen selbst angeschraubt hat, nehme ich an, dass es ein Versicherungskennzeichen für ein zulassungsfreies Mofa oder Moped gewesen ist. Als junger Mensch im führerscheinfähigen Alter und einer Jugendrichterin vorgeführt, müsste er ja wohl die Jahre des Schulbesuchs noch nicht so lang hinter sich haben.
[…] Hat er das Kennzeichen kopfüber montiert? […]
Ich habe von einem Richter in den USA gelesen, der bekannt ist, passende Strafen für Untaten zu verhängen. Manche sind dabei recht skurril.
1. Ein Mann hat einen Polizisten als "Schwein" bezeichnet. Urteil: Er musste dafür einen ganzen Nachmittag ein Schwein an der Leine durch die Stadt führen mit der Aufschrift "This is not a policeman".
2. Eine Frau bezahlte ihre Taxifahrt von knapp 50km Länge nicht. Der Richter fragte sie, warum. Sie antwortete, sie hatte kein Geld. Was sie gemacht hätte, wenn kein Taxi sie mitgenommen hätte? Sie wäre gelaufen. Urteil: Sie wurde zum Startpunkt der Taxifahrt zurückgebracht und musste die 50km laufen. Sie brauchte 8-9h dafür.
3. Ein Mann hat in der Kirche Geld aus der Kollekte geklaut. Urteil: Beim nächsten Kirchgang musste er am Kirchenportal jeden der die Kirche betritt, begrüßen und sich persönlich für seine Tat entschuldigen.
4. Jugendliche haben Vandalismus an einem Schulbus verübt. Er wurde derart beschädigt, dass er für den nächsten Tag nicht einsatzbereit was. Unglücklicherweise fiel deswegen ein Schulausflug für Grundschüler aus. Urteil: Die Jugendlichen mussten neben dem Schadenersatz ein Picknick im Freien für die Grundschüler organisieren.
5. Eine Frau setzt 35 junge Kätzchen im Wald aus. Urteil: Sie musste eine Nacht im Wald verbringen. Als ob der Herrgott darüber zornig war, zog ein derart heftiges Unwetter aus, dass gegen Mitternacht die völlig durchnässte und total verängstigte Frau (wegen gefährlicher Sturmböen und Nahblitzeinschlägen) von der Polizei abgeholt wurde und den Rest der Nacht im Gefängnis verbrachte. (Ich glaube, dass sie sich auf das Gefängnis so selten wie kaum jemand gefreut hat.)
6. Jugendliche haben den Altar einer Kirche mit Graffiti beschmiert. Sie mussten mit einem Esel durch die Stadt ziehen (symbolisch für die Ankunft Jesu in Jerusalem) mit einem Pappschild, wonach sie sich "für den Scheiß" entschuldigen.
Den Link finde ich nicht mehr, aber ich habe davon teils mehrere Male gelesen. Ob alle Strafen sinnvoll sind, darüber lässt sich streiten, besonders bei (1). Aber der Richter ist sehr bemüht, die Strafen so zu gestalten, dass sie zur Straftat passen.
Ich war 2001 in China. Da gibt es auch interessante Rechtsprechung. Bei Kleindelikten hat die Polizei eine eigene Gerichtsbarkeit, wahrscheinlich um die Gerichte zu entlasten. Z.B. ist in CN das Problem, dass der Handel auf den Straßen überhand zu nehmen droht. Überall wird oft Obst, Gemüse, aber auch allerlei Schund und Kitsch angeboten (von der NVA-Mütze bis zu irgendwelchem billigem Pappspielzeug, das nach einmaliger Verwendung kaputt geht, ja sogar SS-Armbinden mit Hakenkreuz sind nicht ausgeschlossen.) Man musste auf den Gehwegen aufpassen wohin man tritt. Eine Unaufmerksamkeit, und es kann passieren, dass man plötzlich durch Gemüse latscht. Wer verkaufen will, braucht eine Genehmigung. Ab und zu kontrolliert die Polizei das. Wer keine Lizenz hat, dem wird das Handelsgut augenblicklich vernichtet.
Einmal sah ich eine Situation, wo eine Frau (diese Zeder und Mordio schreiend) und eine Politesse um einen Kohlkopf kämpften.
Ein anderes Mal war es an einem Bahnhof während einer langen Zugfahrt. Hält der Zug an einem Bf, dann hat er 10min Aufenthalt (oft auch mehr), und sofort stürmen Händler, teils mit mobilen Küchen den Bahnsteig und bieten alles mögliche an. (Heute dürfte das nicht mehr so sein, jedenfalls nicht an den nagelneuen Bahnhöfen, wo Hochgeschwindigkeitszüge halten.) In einem ländlichen Bf sah ich, wie Polizisten einem Händler seine Orangen abnahmen und hoch durch die Luft warfen. (vermutlich hatte er keine Lizenz.) Doch kaum waren sie weg, sammelte der Händler sie aller wieder auf (dabei auch unter den Zug kriechend) und bot sie wieder an. Mit Pfirsichen hätte er das nicht machen können...
Strafen, wie hier diskutiert, finde ich gut, das bringt den Täter eher zum Nachdenken über sein Tun, als hohe Gefängnisstrafen, die eher Nachahmungstäter abschrecken sollen.
Punkt 6. oben, Graffiti Sprüherei könnte ebenso mit der Reinigung bestraft werden. Ist sicher recht aufwendig, die Farbe wieder zu entfernen.
Zitat von denker_1 im Beitrag #10Um weiterer Graffiti vorzubeugen ist weniger die Entfernung der Farbe relevant (dafür gibt's schon die passenden Reinigungsmittel), es geht darum, den "Künstler" dafür zu sensibilisieren, dass die besprühte Mauer oder der von seiner Hand "verschönerte" Eisenbahnwaggon das Eigentum anderer ist, und dass jene möglicherweise gar keinen Farbtupfer darauf wünschten…
[…] Graffiti Sprüherei könnte ebenso mit der Reinigung bestraft werden. Ist sicher recht aufwendig, die Farbe wieder zu entfernen.
Zitat von Jackdaw im Beitrag #11Zitat von denker_1 im Beitrag #10Um weiterer Graffiti vorzubeugen ist weniger die Entfernung der Farbe relevant (dafür gibt's schon die passenden Reinigungsmittel), es geht darum, den "Künstler" dafür zu sensibilisieren, dass die besprühte Mauer oder der von seiner Hand "verschönerte" Eisenbahnwaggon das Eigentum anderer ist, und dass jene möglicherweise gar keinen Farbtupfer darauf wünschten
[ ] Graffiti Sprüherei könnte ebenso mit der Reinigung bestraft werden. Ist sicher recht aufwendig, die Farbe wieder zu entfernen.
Das mag gar nicht so einfach sein. Denn es bedingt das Vorhandensein eines Oberbegriffes "Respekt".
Aber völlig richtig. Eine "Besserung" kann nur eintreten, wenn jemand die Unrechtmäßigkeit seines Tuns auch wirklich erkennt. Und nicht nur als Lippenbekenntnis, um milde Strafe zu erhalten.
Jeder Tag ist der Anfang des Lebens. Jedes Leben ist der Anfang der Ewigkeit.
Rainer Maria Rilke
Zitat von Anthea im Beitrag #1Die Meldung ist von der dpa an Zeitungsredaktionen verschickt und unverändert veröffentlicht worden. Ein Lektorat wird sich wohl kein Zeitungsverlag noch leisten können, selbst die Redaktionen werden doch zusammengestrichen, um die Einnahmenausfälle durch Auflagenschwund und wegfallende Anzeigenkunden auszugleichen.
[…] Der Autor oder der Lektor des Artikels […]
Zitat von Anthea im Beitrag #12Dass eine Gesetzesübertretung vorliegt, dürfte den allermeisten Straftätern ohnehin klar sein - aber leider kann es gruppendynamisch bzw. subkulturell bedingt vorkommen, dass der Täter es gerade als chic empfindet, gegen Gesetze zu verstoßen… "Respekt" empfindet er dann vor allem für die Wortführer seiner peer-group oder Gang, Der Lösungsansatz wäre der, ihm verständlich zu machen, dass seine Tat nicht vor allem das Recht (das doch eher ein abstrakter Begriff ist) verletzt hat, sondern ein geschütztes Gut eines anderen, also eines Mitmenschen oder gar der Gesellschaft.
[…] Eine "Besserung" kann nur eintreten, wenn jemand die Unrechtmäßigkeit seines Tuns auch wirklich erkennt. […]
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