Ein Fall, der in Deutschland spielt, jedoch den Nahen Osten betrifft: Bekanntermaßen hat Kuwait Airways es abgelehnt, einen israelischen Staatsbürger aus Frankfurt zu befördern und sich dabei auf ein kuwaitisches Gesetz berufen, das es Firmen verbietet, mit israelischen Staatsbürgern Geschäftsbeziehungen einzugehen. Die Fluglinie hatte eine Umbuchung auf eine andere Fluggesellschaft bei voller Kostenübernahme angeboten, die der Israeli ablehnte und seinerseits klagte.
Das Landgericht Frankfurt hat die Klage abgewiesen. Es sei der Fluggesellschaft nicht zumutbar, einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden. Das deutsche Gericht habe dabei nicht darüber zu entscheiden, ob das kuwaitische Gesetz sinnvoll sei und nach den Bestimmungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung Bestand haben könne.
Heute schreibt Mathias Döpfner in der Welt unter der Überschrift "Der Beginn der Unterwerfung" unter Anderem:
Zitat
Das Frankfurter Urteil, die Beförderung eines israelischen Passagiers sei für eine kuwaitische Airline nicht „zumutbar“, sorgt nur für wenig Empörung. Mich erinnert es an Auschwitz
...
Fest steht, dass die von Kuwait gemeinte Diskriminierung sich nicht gegen die Geschäftsordnung der Knesset oder die Verfassung Israels richtet, sondern gegen „die“ Juden. Gemeint und offiziell adressiert mit solchen Regelungen ist „der jüdische Staat“. Der tiefere Grund des Transportverbots ist Antisemitismus. Sonst nichts. Auf Antisemitismus, und nur darauf, basiert auch die Tatsache, dass sechzehn mehrheitlich muslimische Länder Israelis die Einreise verbieten. In acht Ländern dürfen sogar Menschen nicht einreisen, die einen israelischen Stempel im Pass haben.
...
Wie man das Problem der asymmetrischen Intoleranz der kuwaitischen Airline löst, haben im Jahr 2015 die USA bewiesen. Nach einem ähnlichen Fall der Diskriminierung stellten die amerikanischen Behörden Kuwait Airways vor die Wahl, entweder künftig Israelis zu befördern oder die gut gebuchte Verbindung New York-London einzustellen. Israelis zu diskriminieren war den Kuwaitern wichtiger als ihr Geschäftssinn. Die Verbindung wurde eingestellt.
Wenn Döpfner den Vorfall mit Auschwitz vergleicht (oder andere Deppen das Frankfurter Landgericht mit dem Volksgerichtshof), dann zeugt das von Realitätsverlust. Das Gericht konnte nach Lage der Dinge wahrscheinlich gar nicht anders urteilen, und im Grunde ist das Problem nur politisch zu lösen, ähnlich wie es die USA taten. Man könnte der Airline also mit Entzug der Slots in Frankfurt drohen.
Aber handelt es sich tatsächlich um Antisemitismus? Entscheidend war der israelische Pass. Antisemitsimus wäre es mMn, wenn die Airline einen Unterschied machte zwischen Juden und Moslems mit israelischem Pass. Interessant sind in diesem Zusammenhang Kommentare bei Haaretz:
Zitat
The Kuwaiti law is anti-Israel, not antisemitic
The article contains no allegation that any non-Israeli Jew has been, or would be, denied passage on Kuwait Airways.
Zitat
Palestinian Must Enter Through the Allenby Border Crossing. The Government of Israel does not currently permit U.S. citizens with Palestinian nationality (or even, in some cases, the claim to it) to enter Israel via Ben Gurion International Airport.
Ein anderer Fall fällt mir dazu noch ein: Daniel Barenboim durfte bis jetzt nicht mit seinem WEDO in Israel auftreten. Keine Diskriminierung? Was sagt Döpfner dazu?
Die Unternehmensgrundsätze des Axel-Springer-Verlags lauten:
1. Wir treten ein für Freiheit, Rechtsstaat, Demokratie und ein vereinigtes Europa.
2. Wir unterstützen die Lebensrechte Israels.
3. Wir zeigen unsere Solidarität in der freiheitlichen Wertegemeinschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika.
4. Wir lehnen politischen und religiösen Extremismus ab.
5. Wir setzen uns für eine freie und soziale Marktwirtschaft ein.
Damit ist alles gesagt.
Jegliche Kritik an Israel und an der USA ist verboten.
Und man muss sich schon sehr gegen freien Journalismus einsetzen, wenn man für diesen Verlag arbeitet.
Bitte hier unterschreiben: https://abruesten.jetzt
Was doch hier - denn es geschah in Deutschland - die grundsätzliche Kritik sein muss, dass so etwas auf deutschem Boden geschehen ist. Und nicht, dass andere ja auch Ähnliches - ebenfalls Verwerfliches - getan haben!
BILD fragte Richter Sauer:
► „Wieso haben Sie die Gesetze Kuwaits über unsere deutschen Gesetze (u. a. Anti-Diskriminierungsgesetz) gestellt?“
► „Dürfen ausländische Unternehmen in Deutschland künftig auch andere Gruppen diskriminieren?“
► Und: „Dass Juden in Deutschland bestimmte Verkehrsmittel nicht benutzen dürfen – woran erinnert Sie das in der deutschen Geschichte?“
Richter Sauer äußerte sich bis gestern Abend nicht zu den Fragen.
http://www.bild.de/politik/inland/urteil...95260.bild.html
---
Ist das, was das Herz glaubt, nicht genau so wahr wie das, was das Auge sieht? Khalil Gibran
Kein deutscher Richter kann kuweitische Gesetze ändern.
Was wir darüber denken, ist für Kuweit völlig uninteressant.
Das weiß auch die BLÖD, und rührt noch etwas in der Kacke.
Das übliche.
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BILD hätte sich die Fragen auch selbst beantworten können, aber sie wollte halt den Richter des Landgerichts vorführen.
Ein Blick in Wikipedia zum AGG:
Zitat
Personenbezogene Merkmale
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen nur, soweit sie an eines der folgenden personenbezogenen Merkmale anknüpfen:
Rasse oder ethnische Herkunft,
Geschlecht
Religion und Weltanschauung,
Behinderung
Alter (jedes Lebensalter)
sexuelle Identität
Sachlicher Anwendungsbereich
Sachlich bezieht sich das Gesetz nach § 2 Abs. 1 AGG auf
die Bedingungen für den Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen,
die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen,
den Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung sowie Umschulung und praktischer Berufserfahrung,
Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören,
den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
die sozialen Vergünstigungen,
die Bildung,
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Die zweite Frage ist unsachlich und provokativ, und die dritte Frage geht an der Realität vorbei.
Ich sagte bereits, das Problem lässt sich wohl nicht juristisch, sondern nur politisch lösen. Ein Vergleich mit Volksgerichtshof oder Auschwitz ist jedenfalls völlig daneben. Döpfner hat in seinem Machwerk noch jede Menge Konjunktive vorgebracht. Ich tue es auch mal: Hätte er genauso überzogen reagiert, wenn es einen Fluggast anderer Nationalität betroffen hätte?
Ich habe eigentlich nicht so ganz verstanden, wieso die Gerichtsbarkeit für diesen Fall in Deutschland lag.
Wieso gab es keine direkte Klage gegen die Fluggesellschaft als - wie ich das sehe - Vertragspartner des abgewiesenen Passagiers?
---
Ist das, was das Herz glaubt, nicht genau so wahr wie das, was das Auge sieht? Khalil Gibran
Zitat von Till im Beitrag #5
BILD hätte sich die Fragen auch selbst beantworten können, aber sie wollte halt den Richter des Landgerichts vorführen.
Ein Blick in Wikipedia zum AGG:Zitat
Personenbezogene Merkmale
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen nur, soweit sie an eines der folgenden personenbezogenen Merkmale anknüpfen:
Rasse oder ethnische Herkunft,
Geschlecht
Religion und Weltanschauung,
Behinderung
Alter (jedes Lebensalter)
sexuelle Identität
Sachlicher Anwendungsbereich
Sachlich bezieht sich das Gesetz nach § 2 Abs. 1 AGG auf
die Bedingungen für den Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen,
die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen,
den Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung sowie Umschulung und praktischer Berufserfahrung,
Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören,
den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
die sozialen Vergünstigungen,
die Bildung,
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Die zweite Frage ist unsachlich und provokativ, und die dritte Frage geht an der Realität vorbei.
Ich sagte bereits, das Problem lässt sich wohl nicht juristisch, sondern nur politisch lösen. Ein Vergleich mit Volksgerichtshof oder Auschwitz ist jedenfalls völlig daneben. Döpfner hat in seinem Machwerk noch jede Menge Konjunktive vorgebracht. Ich tue es auch mal: Hätte er genauso überzogen reagiert, wenn es einen Fluggast anderer Nationalität betroffen hätte?
Die letzte Frage laesst sich ziemlich einfach beantworten: Mit Sicherheit nicht.
Auch Michel Friedmann mischt zum Thema mit.
Er meint zum Gerichtsurteil in dieser Sache, dass die Naivitaet in der Welt, in der wir leben, nicht hinnehmbar sei.
"Arabische Laender, auch Kuwait, wollen die Zerstoerung Israels."
Zwar sei dieser Wunsch und der Antisemitismus nicht identisch, doch wenn man die Rhetorik der Fuehrer dieser Welt in den Ohren hat, dann merke man, wie fliessend diese Begrifflichkeiten austauschbar sind.
Welche Fuehrer hat Herr Friedmann da wohl im Ohr? Den saudischen etwa, oder den jordanischen, aegyptischen, libanesischen oder welcher ist da gemeint?
Friedmann: ""Die Würde des Menschen ist unantastbar." Und das heißt: die Würde eines jeden Menschen. Völlig unabhängig seiner Staatsangehörigkeit."
Schoen gesagt, Herr Michel. Das sollte auch fuer die Palaestinenser gelten, oder?
http://www.dw.com/…/gastkommentar-hass-auf-israe…/a-41431128
Zitat von Anthea im Beitrag #6Es wurde die Fluglinie verklagt. Gerichtsstand war Frankfurt, weil sie dort eine Niederlassung hat.
Ich habe eigentlich nicht so ganz verstanden, wieso die Gerichtsbarkeit für diesen Fall in Deutschland lag.
Wieso gab es keine direkte Klage gegen die Fluggesellschaft als - wie ich das sehe - Vertragspartner des abgewiesenen Passagiers?
Zitat von antenna im Beitrag #8
Auch Michel Friedmann mischt zum Thema mit.
Er meint zum Gerichtsurteil in dieser Sache, dass die Naivitaet in der Welt, in der wir leben, nicht hinnehmbar sei.
"Arabische Laender, auch Kuwait, wollen die Zerstoerung Israels."
Zwar sei dieser Wunsch und der Antisemitismus nicht identisch, doch wenn man die Rhetorik der Fuehrer dieser Welt in den Ohren hat, dann merke man, wie fliessend diese Begrifflichkeiten austauschbar sind.
Welche Fuehrer hat Herr Friedmann da wohl im Ohr? Den saudischen etwa, oder den jordanischen, aegyptischen, libanesischen oder welcher ist da gemeint?
Friedmann: ""Die Würde des Menschen ist unantastbar." Und das heißt: die Würde eines jeden Menschen. Völlig unabhängig seiner Staatsangehörigkeit."
Schoen gesagt, Herr Michel. Das sollte auch fuer die Palaestinenser gelten, oder?
http://www.dw.com/…/gastkommentar-hass-auf-israe…/a-41431128
Michel Friedman ist Jurist, und da wundert man sich doppelt über seinen Artikel.
Zitat
Natürlich gibt es keine politische Justiz. Aber Justiz ist eben immer auch politisch. In Zeiten, in denen der Antisemitismus nicht nur von der rechtsradikalen Seite einen Aufschwung erlebt, sondern auch in Deutschland zum Teil durch Bürger und Menschen, die einen islamischen Hintergrund haben, hätte ein anderes Urteil einen Orientierungspunkt geben können.
Mit anderen Worten, das Gericht sollte sich nicht am Wortlaut der Gesetze orientieren, sondern ein politisches Urteil fällen. Ein Unding, was Friedman da fordert.
Eine Berufung ist ja möglich, und es wird interessant, ob das Oberlandesgericht ein anderes Urteil fällt, und noch interessanter, wie es das ggf. begründet. Die Staatsangehörigkeit ist wohl aus guten Gründen im AGG nicht als personenbezogenes Merkmal aufgeführt (und auch nicht in Art. 3 GG; streng genommen würde das GG sonst in Artikel 8, 9, 11, 12 gegen sich selbst verstoßen).
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