Zitat von Anthea im Beitrag #1
So weit, so gut. Was jedoch erschreckt ist die Laschheit unserer Justiz. Wenn jemand ein Knöllchen nicht bezahlt, dann wird diesem das Leben schwer gemacht. Und bei geplantem Mord?
Ich empfehle das STGB zu konsultieren, mal abgesehen davon, dass dieser Vergleich hinkt.
Die Suspendierung ist das Eine, das Andere wird ein rechtstaatliches Ermittlungsverfahren sein.
Das Gesetz sieht vor, dass vorsätzlich geplanter Mord eine Jugendstrafe von 10 Jahren nach sich zieht, wohlgemerkt, wenn dieser Straftatbestand sich als erwiesen herausstellt. Bis dahin sind vermeintliche Täter oder Mittäter "Beschuldigte". Dass Straftäter gehätschelt und getätschelt werden, ist die volkstümliche Auslegung, besonders bei Jugendlichen. Meine Erfahrungen als Jugendschöffin vermitteln da ein etwas anderes Bild.
Ich möchte mich zu dem Fall nicht weiter äußern, weil ich die Fakten noch nicht alle kenne.