#1

Die Bürgschaft

in Deutschland 15.12.2017 17:43
von Till (gelöscht)
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Ein Vater von drei Kindern muss drei Jahre lang für zwei Syrer aufkommen. Das bestätigt ein Urteil. Der Mann hatte für die Flüchtlinge gebürgt. „Hätte ich das gewusst, hätte ich mich niemals darauf eingelassen“, sagt er.

"Tausende Menschen in Deutschland bürgten in den vergangenen Jahren für Flüchtlinge, damit diese ins Land kommen können. Sie sahen die Fernsehbilder aus Syrien und hatten Mitleid oder holten Verwandte oder Bekannte aus Bürgerkriegsländern nach.
In dem Glauben, nur eine überschaubare Zeit verantwortlich zu sein, gaben sie gegenüber der Ausländerbehörde eine sogenannte Verpflichtungserklärung ab, in der sie bestätigten, für Kosten der Migranten, zum Beispiel den Unterhalt, aufzukommen. Ein halbes Jahr oder Jahr würden sie zahlen, so dachten viele, bis der Asylbescheid da sei. Und so steht es auch in einem Erlass der Innenministeriums Nordrhein-Westfalen vom April 2015. (Die Bundesregierung hatte diesen Erlass in der Zwischenzeit längst gekippt und die Zahlungsfrist auf drei Jahre für alte Fälle und fünf Jahre in allen anderen Fällen verlängert.)
...
Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte jetzt in einem Urteil, dass alle, die für Flüchtlinge bürgten, für deren Lebenshaltungskosten zuständig sind – auch nach der Anerkennung der Asylberechtigung." (Welt / N24)

Tja, irgendwo muss der Staat das Geld für die Flüchtlinge ja herholen.



zuletzt bearbeitet 15.12.2017 17:46 | nach oben springen

#2

RE: Die Bürgschaft

in Deutschland 15.12.2017 20:08
von moorhuhn | 1.490 Beiträge

Krass
Aber nicht ungewöhnlich, die Phantasie der Behörden ist schier grenzenlos, wenn es darum geht, ihre Bürger in die Pflicht zu nehmen. Aber wir schaffen das!


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#3

RE: Die Bürgschaft

in Deutschland 15.12.2017 20:11
von Anthea | 12.662 Beiträge

Dies ist seitens des Staates und der Bestimmungen eine ganz hinterfotzige Sache!
Das heißt, die Hilfsbereitschaft und Gutmütigkeit von Menschen ausnutzen.Und ja, so kann man Staatsverantwortung resp. Kosten gut "übertragen". Ohne dass der andere die Falle merkt.

Ich habe mal solch eine Bürgschaftssache vor Jahren mit einer Bank gehabt. Da bürgte ich auch für jemanden, bis eine bestimmte Sache erledigt sei. Danach jedoch meinte die Bank, dass ich nun zukünftig für dessen Geschäfte verantwortlich zeichen solle...
Ich habe mir das natürlich nicht gefallen lassen. Die Bank hat verloren, bzw. zog ihre "Ideen" zurück.

Eine ehemalige Freundin wollte einmal vor etlichen Jahren einen Türken, in den sie sich im Urlaub verliebt hatte, nach Deutschland holen. Weil der doch so gerne ... und aus lauter Liebe, etc.
Meine Warnungen nutzten nichts. Sie kam selbst dahinter, was sie da vorhatte, sich ans Bein zu binden. Als sie bei einem nochmaligen Urlaub dann denjenigen als "Spieler" sah.

---


Ist das, was das Herz glaubt, nicht genau so wahr wie das, was das Auge sieht? Khalil Gibran
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#4

RE: Die Bürgschaft

in Deutschland 15.12.2017 21:50
von Anthea | 12.662 Beiträge

Zitat von moorhuhn im Beitrag #2
Krass
Aber nicht ungewöhnlich, die Phantasie der Behörden ist schier grenzenlos, wenn es darum geht, ihre Bürger in die Pflicht zu nehmen. Aber wir schaffen das!


Ja, wie heißt es so schön?
Was uns nicht umbringt, macht uns stark.

---


Ist das, was das Herz glaubt, nicht genau so wahr wie das, was das Auge sieht? Khalil Gibran


zuletzt bearbeitet 16.12.2017 09:49 | nach oben springen


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