"Thomas bezahlt seine Telefonrechnungen Monat für Monat per Überweisung an die Deutsche Telekom. Die Rechnung für November 2017 zahlte unser Leser jedoch verspätet. Das kann passieren – und die Telekom machte daraus auch kein Drama.
Allerdings hatte Thomas auch die Sparvorwahl 01091 des Call-by-Call-Anbieters Kube & Au aus Köln genutzt. Für das kurze Gespräch fiel gerade einmal 1 Cent an. Solche Drittanbieter-Forderungen werden über die allgemeine Telefonrechnung beglichen. Die Telekom konnte den Betrag allerdings erst dann an den Call-by-Call-Anbieter weiterleiten, als Thomas seine Telefonrechnung schließlich bezahlte. Da war unser Leser bereits „in Verzug“, wie die Juristen sagen.
Nicht zimperlich zeigte sich Kube & Au, als das Unternehmen bemerkte, dass ihr redlich verdienter Cent noch nicht auf dem Konto war. Der Anbieter beauftragte das Inkassounternehmen EWD, ebenfalls aus Köln, das den Cent „beitreiben“ sollte, wie es im Juristendeutsch heißt. Das Inkassounternehmen fordert von Thomas nun neben der Hauptforderung von einem Cent auch 25,50 Euro Inkassogebühren – also mehr als das Zweitausendfache der ursprünglichen Forderung."
Dabei war das Inkassounternehmen noch kulant. Es hätte auch eine Gebühr von 58,50 Euro plus Auslagenpauschale von 4,50 Euro verlangen können. Fraglich bleibt nur, ob Kube & Au die sogenannte Schadensminderungspflicht verletzte, als der Anbieter das Inkassounternehmen damit beauftragte, die Mini-Forderung einzutreiben. Auf jeden Fall wäre es Sache des Gesetzgebers, eine Bagatellgrenze für solche Fälle gesetzlich festzulegen. Das wäre mal eine sinnvolle Obergrenze.
(Aus Finanztipp)